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Krebskranker Bub in Wiener Spital ein Fall für das Gericht

180.000 Euro Behandlungskosten in einem Wiener Spital fielen durch die Täsuchung an
180.000 Euro Behandlungskosten in einem Wiener Spital fielen durch die Täsuchung an ©Bilderbox
Eine 29-jährige Rumänin musste am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht erklären, warum sie ihren Sohn, einen Sechsjährigen, unter falschem Namen in ein Wiener Spital einlieferte.

Der Mutter wird jetzt schwerer Betrug angelastet, da sie ihren Sohn als ihren Neffen ausgegeben hatte, als sie das Kind im Oktober 2009 mit starken Kopfschmerzen ins Krankenhaus brachtee. Die Rumänin und damit auch ihr Kind waren zu diesem Zeitpunkt nicht krankenversichert.

Erschütterung über Notstand

“Ich bin erschüttert über diesen Fall”, stellte Verteidiger Ernst Schillhammer fest. Hier liege “ein entschuldigender Notstand par excellence vor”.

Bei der Erstuntersuchung im Wiener Spital wurde beim Sechsjährigen nämlich ein Hirntumor festgestellt. Prozessgegenstand waren nun die insgesamt angefallenen Behandlungskosten von rund 180.000 Euro. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass die Mutter des krebskranken Buben seit 24. November 2009 – und damit bereits wenige Wochen nach der niederschmetternden Diagnose – bei der Gewerblichen Sozialversicherung gemeldet war, da sie eine Reinigungsfirma gegründet hatte. Für den Bub war damit ab diesem Datum Versicherungsschutz gegeben.

Nicht mehr als Tabletten im Wiener Spital?

Die Angeklagte erklärte, sie sei an dem Tag, als sie mit ihrem Kind das Krankenhaus aufsuchte, erst aus Bukarest angekommen und habe geglaubt, nicht mehr als Kopfwehtabletten zu benötigen. Sie habe den Namen ihres Neffen angegeben, um sich Kosten und Komplikationen zu ersparen. Als sie von dem Tumor erfuhr und ihr klar wurde, dass eine längere, kostenintensivere Behandlung vonnöten sein würde, habe sie die einmalig angedachte Täuschung nicht klargestellt, “weil ich Angst hatte. Ich habe nicht gewusst, was ich tun hätte sollen. Ich hatte so Angst, dass das Kind dann nicht mehr behandelt wird.”

Therapie ging unter falschem Namen weiter

Obwohl sie längst versichert war, wurde ihr Sohn weiter unter falschem Namen therapiert. “Sie hat einfach andere Sorgen gehabt und das nicht korrigiert”, gab ihr Anwalt zu bedenken.

“Ihr Verhalten ist mir völlig verständlich”, räumte selbst der Vertreter der Wiener Gebietskrankenkasse ein, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatte. Er betonte außerdem, dass allenfalls ein Schaden von 29.800 Euro vorliege – dieser Betrag war bis zur Gründung der Reinigungsfirma angefallen: “Die Behandlungskosten ab diesem Zeitpunkt sind auf jeden Fall von der Gewerblichen Sozialversicherung zu tragen.”

Selbst von diesen knapp 30.000 Euro sprach Richter Herwig Handsur die Rumänin am Ende des Verfahrens frei. Sie könne wegen tätiger Reue nicht schuldig erkannt werden, argumentierte Handsur: Die Frau hatte am 10. November 2010 Selbstanzeige erstattet, weil sie dann doch das schlechte Gewissen wegen des Betruges am Wiener Spital drückte und sie die Täuschung nicht mehr aufrechterhalten wollte.

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