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Krankenkassen: Weniger Träger, rotierende Chefs

©VOL.AT/Steurer
Die türkis-blaue Bundesregierung hat ihre Sozialversicherungsreform fertig. Heute, Freitag, soll sie in Begutachtung gehen.

Die Eckpunkte entsprechen großteils dem Regierungsbeschluss vom Mai: Die 21 Träger werden auf fünf reduziert, der Hauptverband zu einem Dachverband und die Zahl der Funktionäre geschrumpft. Die Arbeitgeber bekommen mehr Gewicht, neu ist die Rotation bei den Kassenchefs.

Noch liegt der geplante Gesetzestext nicht vor, in Regierungskreisen wurden im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz aber schon einige Details genannt. Demnach werden wie geplant die neun Gebietskrankenkassen (sowie weitere Betriebskrankenkassen) zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Den dort Versicherten soll das gleiche Leistungen für gleiche Beiträge bringen. Es soll nur noch eine Stelle für die Beitragseinhebung mit Budget- und Personalhoheit geben, die ÖGK schließt einen österreichweiten Gesamtvertrag für die Ärztehonorare ab. Bis 2021 sollen die Leistungen harmonisiert werden.

Massive Reduktion

Bauern und Unternehmer kommen in der neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) zusammen, dritter Sozialversicherungsträger wird die Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB). Die Pensionsversicherungsanstalt (PV) bleibt bestehen, ebenso die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die punkto Unfälle aber nicht mehr für die Unternehmer zuständig sein wird.

Die Bundesregierung verkauft ihre Reform vor allem über die massive Reduktion der Kassenfunktionäre, statt mehr als 2.000 sollen es künftig nur noch rund 480 sein. Die Zahl der Verwaltungsgremien schrumpft von 90 auf 50, die der Generaldirektoren von 21 auf fünf.

Parität bei Vorstand

Tatsächlich wird hier stark eingegriffen, wobei man betont, dass die verfassungsmäßig geschützte Selbstverwaltung erhalten bleibt: Waren in Generalversammlung und Vorstand der Gebietskrankenkassen bisher die Vertreter der Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern im Verhältnis vier Fünftel zu einem Fünftel in der Überzahl (in der – mit Vetorecht ausgestatteten – Kontrollversammlung war es umgekehrt), so gibt es in der Gesundheitskasse (und der Pensionsversicherung) künftig im Verwaltungsrat Parität von je sechs Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern.

Der Vorsitz in der ÖGK und der PV wechselt künftig halbjährlich zwischen einem Vertreter der Arbeiterkammer- und Wirtschaftsseite, ein Dirimierungsrecht (also Entscheidungsmacht bei Stimmengleichstand) bekommt der Kassenchef aber nicht. In der Kassen-Hauptversammlung sind auch Landesstellenausschüsse vertreten, und der dortige Vorsitzende darf nicht aus einer Fraktion kommen, die den Vorsitz in den anderen Gremien hat – was unter anderem wohl auch blauen Funktionären die Türen öffnet.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird de facto aufgelöst und zu einem Dachverband umgebaut, der nur mehr koordinierende Aufgaben für die Sozialversicherungen übernehmen soll. Den Vorsitz dort üben in der neuen Struktur laut den türkis-blauen Plänen die Obmänner bzw. Obfrauen der auf fünf reduzierten Sozialversicherungsträger aus, und zwar in jährlicher Rotation. Hauptverbands-Chef Alexander Biach ist damit also seinen Job los.

Jobgarantie

Von rund 19.000 Jobs in der Verwaltung will die Regierung damit zehn Prozent innerhalb von drei Jahren einsparen, innerhalb von zehn Jahren sollen es 30 Prozent sein. Für Kassenangestellten wird jedoch eine gesetzliche Jobgarantie in Aussicht gestellt, man setzt nur auf natürlichen Abgang. Finanziell soll der Umbau bis 2023 Einsparungen im Ausmaß von einer Mrd. Euro bringen (200 Mio. Euro 2021, 300 Mio. Euro 2022, 500 Mio. Euro 2023), die in die Stärkung des niedergelassenen Bereichs (mehr Kassen- und Landärzte) fließen soll. Die anfallenden Kosten für die Schaffung der neuen Strukturen wurden bisher nicht beziffert.

Der Gesetzesentwurf soll nun in Begutachtung gehen, am 24. Oktober soll die Regierungsvorlage dann den Ministerrat passieren. Die Beschlüsse im National- und Bundesrat will man vor Weihnachten fassen, womit das Gesetz per 1. Jänner 2019 in Kraft treten kann. Mit 1. April 2019 werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt. Mit gleichem Datum will die Regierung die verordnete “Ausgabenbremse” bei den Sozialversicherungen wieder aufheben. Ab 1. Jänner 2020 soll die neue Kassenstruktur dann gültig sein.

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