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Korruption: Wirtschaft will "kleine Geschenke" machen

Die vorbeugende, langsame Bestechung von Beamten ohne konkrete Gegenleistung - kleine Geschenke und Einladungen - ist seit 2008 strafbar. Industrie und Wirtschaft fordern Straffreiheit statt eines neu formulierten Gesetzes.

Unter “Anfüttern” versteht man kleinere, aber wiederholte Zuwendungen an Beamte, mit denen sich beispielsweise Unternehmer – nach dem Motto “kleine Geschenke erhalten die Freundschaft” – ein freundliches Klima bei einer Behörde erkaufen wollen. 2008 wurde klar gestellt, dass sich ein Beamter, der derartige, “in Hinblick auf seine Amtsführung” gewährte Vorteile annimmt, strafbar macht – und zwar auch dann, wenn es sich dabei nicht um direkte Bestechung handelt, es für die Geschenke also (vorerst) keine Gegenleistung gibt.

Neues, schlankeres Gesetz?

Im neuen Gesetz soll die Bestimmung nun neu geregelt werden. Staatsanwälte und Rechnungshof befürchten, dass diese Strafbestimmung angesichts ihrer unklaren Formulierung totes Recht werden könnte.

Der Wortlaut des Gesetzesvorschlages lautet: “Ein österreichischer Amtsträger oder Schiedsrichter, ein Amtsträger oder Schiedsrichter eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder ein Gemeinschaftsbeamter, der (…) von einer Person, die von einer von ihm oder einem Mitarbeiter vorzunehmenden, mit Wahrscheinlichkeit absehbaren und im übrigen inhaltlich bestimmten Amtshandlung betroffen oder an deren Vornahme oder Unterlassung interessiert ist, im Hinblick darauf einen unrechtmäßigen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Vorteilswert begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Wer die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Vorteilswert begeht, ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Nicht zu bestrafen ist, wer im Hinblick auf diese Amtshandlung einen Vorteil bis zum Wert von 100 Euro nicht entgegen einem ausdrücklichen dienstrechtlichen Verbot annimmt.

Wirtschaft will “Freundschaften” pflegen dürfen

Gegen die verschärften Korruptionsbestimmungen hatten u.a. ÖVP-nahe Unternehmer wie dem oberösterreichischen Raiffeisen-Chef Ludwig Scharfinger, aber auch die SP-nahe Siemens-Chefin Brigitte Ederer mobil gemacht. IV-Generalsekretär Markus Beyrer forderte kürzlich im “Format” die völlige Abschaffung des Straftatbestandes des Anfütterns: “Der Begriff suggeriert, dass Normales nicht in Ordnung ist.”

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