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Korruption - "Gesetzesmurks": Berger wehrt sich

Justizministerin Maria Berger (S) wehrt sich gegen Kritik am neuen Anti-Korruptionsgesetz, das wegen Ausnahmeregelungen für Abgeordnete unter Beschuss geraten ist. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 beinhaltet Verschärfungen für sogenannte "Amtsträger", also etwa Regierungsmitglieder oder Beamten. Parlamentarier sind von den Anpassungen allerdings ausgenommen.

BZÖ-Chef Peter Westenthaler bezeichnete das am Freitag in einer Aussendung als “Gesetzesmurks”. Bergers Verteidigung: Der Nationalrat habe vergangenes Jahr auf die eigene Ausarbeitung der ihn betreffenden Passagen bestanden.

Das Justizministerium habe im Sommer 2007 einen Entwurf in Begutachtung versenden wollen, der die Strafbarkeit inländischer Abgeordneter “im vollen Umfang der Beamtenstrafbarkeit” vorgesehen hätte, so das Ministerium in einer Aussendung. Auf Wunsch des Parlaments sei das unterblieben. Das Hohe Haus habe auf einer Ausarbeitung der Strafbestimmung im Nationalrat bestanden. Die deutlich eingeschränkte Strafbestimmung der Abgeordnetenkorruption sei dann im Nationalrat im Rahmen des parlamentarischen Prozesses geschaffen worden, argumentiert man. Unter dem Titel “Abgeordnetenbestechung” wird nun im § 304a festgehalten: “Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Nationalrat, Bundesrat, in der Bundesversammlung, in einem Landtag oder Gemeinderat eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.”

Generell enthält das mit Anfang 2008 in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz umfangreiche Bestimmungen gegen Bestechung von Amtsträgern, von unerlaubten Geschenken bis zum sogenannten “Anfüttern”. Eine geschenkte EURO-Freikarte im Wert von über 100 Euro wäre demnach schon ein strafrechtlich relevantes Delikt.

Westenthaler hält Berger indes für “mehr als rücktrittsreif”, wie er in einer Aussendung am Freitag erklärte. Im Gegensatz zu den “Berger-Plänen” müssten Abgeordnete bei Korruption noch härter bestraft werden als beispielsweise Beamte, findet er. Schließlich hätten sie als gewählte Volksvertreter eine stärkere Verpflichtung zur Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit.

Für eine “Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenkorruption” treten auch die Grünen ein. Vergangenen Dezember, als das Gesetz durch den Nationalrat ging, hätten sich “rot-schwarz-blau-orange mit einem zahnlosen und milden Abgeordnetenstraftatbestand selbst geschont”, meinte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung. Die Grünen hatten sich als Einzige gegen die Sonderregelung ausgesprochen.

Gegen die Errichtung einer einheitlichen Behörde zur Korruptionsbekämpfung ist die ÖVP. Justizministerin Maria Berger (S) hatte sich eine solche im Hinblick auf die Errichtung des geplanten Korruptions-Bundesamts von Innenminister Günther Platter (V) und der Korruptions-Staatsanwaltschaft, die kommendes Jahr ihre Arbeit aufnehmen wird, gewünscht. Eine Zusammenlegung der Behörden von Justiz und Polizei sei “alleine schon aus Gründen der Gewaltentrennung nicht möglich”, meinte dazu VP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer am Freitag in einer Aussendung.

Ein Nein kommt zu dem Berger-Vorstoß auch aus dem Innenministerium.” Eine einheitliche Anti-Korruptionsbehörde, die aus allen anderen Strukturen herausgelöst ist, und in der sowohl die Auftraggeber der Ermittlungen, also die Staatsanwälte und die Ermittler sitzen, würde die Effizienz der Strafverfolgung an sich schwächen, sagte Mathias Vogl, der Leiter der Rechtssektion im Innenministerium im ORF-“Mittagsjournal” am Freitag. Der Leiter des Büros für interne Angelegenheiten BIA, das derzeit für die Korruptionsbekämpfung im Innenministerium zuständig ist, Martin Kreutner, kann mit dem Modell, das Justizministerin Berger fordert, ebenfalls nicht viel anfangen. Mit einer einheitlichen Behörde gebe es die potenzielle Möglichkeit, durch dieses Monopol, auch das Monopol zu missbrauchen, so Kreutner zum ORF-Radio.

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