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Kopftücher in Kindergärten: Verbot ohne Strafe

Wie viele vom Kopftuchverbot in Kindergärten betroffen sind, ist nicht bekannt.
Wie viele vom Kopftuchverbot in Kindergärten betroffen sind, ist nicht bekannt. ©pixabay.com
Eine Bedingung für die Zusicherung der Mittel für Kinderbetreuung ist das Kopftuchverbot im Kindergarten. Unklar ist jedoch, wie die Strafen dafür aussehen.
Mittel für Kinderbetreuung bleiben

Die Bundesregierung hat die weiteren Mittel für die Kinderbetreuung mit einem Kopftuchverbot im Kindergarten verknüpft. Unklar ist, wie Verstöße dagegen sanktioniert werden. Der ursprüngliche Entwurf wurde jedenfalls entschärft: Statt Verwaltungsstrafen ist im aktuellen Entwurf, der der APA vorliegt, nur mehr recht allgemein von “Maßnahmen” die Rede, die die Länder setzen sollen.

Kopftuchverbot in Vereinbarung versteckt

Das Kopftuchverbot versteckt sich in Artikel 3 der Bund-Länder-Vereinbarung, in dem es um die “Bildungsaufgaben der geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen und der Tagesmütter, und -väter” geht. Diese haben demnach den Kindern “die grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft zu vermitteln”.

“Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist”, heißt es da. Dies diene der “erfolgreichen sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau”.

Bund und Länder sollen Sanktionen festlegen

Im ursprünglichen Entwurf war von Bekleidung die Rede, “die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken”. In Sachen Sanktionen hieß es, dass sich die “Vertragsparteien” – das sind Bund und Länder – verpflichten, “im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verwaltungsstrafrechtliche Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten sanktioniert werden”.

Verwaltungsstrafen werden im aktuellen Entwurf nicht mehr explizit erwähnt, außerdem wird die Sache eindeutig in die Hände der Länder gelegt: “Die Länder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren.”

Keine Ahnung, wie viele Kinder betroffen sind

Welche Strafen drohen, bleibt also vorerst offen. Auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sprach im Ö1-“Mittagsjournal” davon, dass dies in Landesgesetzen verankert werden soll. Wie viele Kinder das in der Praxis betreffen wird, ist völlig unklar: “Es gibt hier keine validen Zahlen”, räumte die Ministerin ein, “aber wir wissen, dass es diese Kinder gibt”

(APA/red)

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