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Kopftuchverbot im Kindergarten: Länder wollen Gesetzesgrundlage streichen

Das Kopftuchverbot an Volksschulen ist Geschichte, Kindergärten sollen nun nachziehen
Das Kopftuchverbot an Volksschulen ist Geschichte, Kindergärten sollen nun nachziehen ©APA (Sujet)
Was in Volksschulen bereits gestrichen wurde, gilt in den Kindergärten immer noch: das Kopftuchverbot, das unter Schwarz-Blau ins Leben gerufen worden ist. Dieses steht nun wahrscheinlich vor dem Aus.
Verbot an Volksschulen verfassungswidrig

Ende 2020 wurde das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. In den Kindergärten gilt das dort 2019 eingeführte Kopftuchverbot hingegen immer noch, Grundlage ist die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. Die Länder fordern in den aktuellen Verhandlungen zur neuen Vereinbarung ein Aus des Kopftuchverbots, Salzburg und Tirol haben es schon aus den Landesgesetzen gestrichen bzw. planen dies.

Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen: Rechtliche Grundlage

Im Vertrag für die Jahre 2018/19 bis 2021/22 wurden nicht nur die Mittel für das Pflichtkindergartenjahr, einen Ausbau der Plätze für Unter-Dreijährige, flexiblere Öffnungszeiten und sprachliche Frühförderung vereinbart, sondern auch die verbindliche Vermittlung von Grundwerten und ein Kopftuchverbot in den elementaren Bildungseinrichtungen. Mit 2019 mussten die Länder dieses Verbot in den Landesgesetzen verankern. An den Schulen hat der VfGH das Kopftuchverbot 2020 aufgehoben, weil es dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspricht, da es ausschließlich auf Muslime abzielt.

In ihrem Positionspapier für die laufenden Verhandlungen zur neuen 15a-Vereinbarung schlagen die Länder nun mit Verweis auf das VfGH-Urteil vor, den Passus zum Kopftuchverbot im Kindergarten zu streichen. Die dortigen Formulierung würden immerhin "im Wesentlichen" der aufgehobenen Regelung entsprechen.

Salzburg und Tirol wollen Gesetz streichen

"Ich werde dieses Kopftuchverbot nicht mehr gesetzlich verankern", betont etwa Salzburgs Bildungslandesrätin Andrea Klambauer (NEOS) gegenüber der APA. Es war in Salzburg mit der ersten Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Februar 2022 gestrichen worden.

Auch in Tirol wurde das Kopftuchverbot in der vorliegenden Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz gestrichen, hieß es aus dem Büro der zuständigen Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) zur APA. Dies sei geschehen, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Kopftuchverbot an Schulen als gleichheitswidrig aufgehoben hatte. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Tiroler Landtag sei für Mai 2022 vorgesehen.

Verhandler auf Bundesseite halten an Kopftuchverbot in der 15a-Vereinbarung fest

Die Verhandler auf Bundesseite (Bundeskanzleramt, Finanz-, Familien- und Bildungsministerium, alle ÖVP-geführt) halten unterdessen weiterhin am Kopftuchverbot in der 15a-Vereinbarung fest, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde. Man versuche nun, auf Ebene der Landesbildungsreferenten eine Lösung zu finden. Aus dem Integrationsministerium von Susanne Raab (ÖVP) war für die APA keine Stellungnahme zu erhalten.

Beim Koalitionspartner, den Grünen, zeigte man sich gegenüber der APA verwundert. Es wäre "absurd", das Kopftuchverbot trotz des VfGH-Urteils weiter festzuschreiben. In die aktuellen Verhandlungen hat der kleine Koalitionspartner allerdings keinen Einblick. Man habe vor Beginn die Prioritäten der Grünen genannt: Ausweitung des Angebots und Qualitätsverbesserungen im Gegenzug für mehr Geld. Davon werde die Zustimmung der Grünen schließlich abhängen.

Verbot spielte in der Praxis gar keine Rolle

In der Praxis dürfte das Verbot bisher übrigens keine Rolle gespielt haben, wie Praktikerinnen und Praktiker gegenüber der APA betonen und wie auch ein Rundruf in den Bundesländern zeigt: Von schriftlichen Vorladungen zu Gesprächen oder gar Strafen war den Zuständigen in den Bundesländern nichts bekannt.

Die Maßnahmen und Strafen bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot sehen je nach Bundesland im Detail unterschiedlich aus. In der Regel gibt es zunächst ein klärendes Gespräch bzw. eine schriftliche Ermahnung. Fruchtet das nicht, folgt ein Beratungsgespräch bei der Behörde und als letzte Stufe Geldstrafen bis zu 110 Euro bzw. in Oberösterreich und Niederösterreich bis zu 440 Euro.

Kickl über Abschaffung empört

Empört zeigte sich FPÖ-Chef Herbert Kickl über den Länder-Vorstoß zur Abschaffung. Per Aussendung forderte er von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) eine eidesstattliche Erklärung, dass er dem Länder-Vorstoß "für Legalisierung dieses islamischen Unterdrückungssymbols" nicht nachgeben werde.

SPÖ-Bildungssprecherin Petra Vorderwinkler zeigte sich wiederum irritiert über die Position der Bundes-Verhandler angesichts der Tatsache, dass das Verbot in der Praxis keine Rolle spielt. Es sei "typisch ÖVP", hier eine "parteitaktische Placebo-Diskussion" zu führen.

Auch Frage bundesweit einheitlicher Qualitätsmindeststandards steht im Raum

Neben der Kopftuchfrage spießt es sich dem Vernehmen nach bei den Verhandlungen auch in der Frage bundesweit einheitlicher Qualitätsmindeststandards. Die Regierung hatte in ihrem Ministerratsvortrag die "Prüfung der Etablierung von einheitlichen Qualitätsmindeststandards in elementaren Bildungseinrichtungen" angekündigt, hier soll es vor allem um die Frage der Gruppengrößen gehen. Nachdem die Länder zuständig sind, gibt es aktuell neun verschiedene Regelungen.

Hier steht zumindest ein Teil der Länder auf der Bremse - aus Gründen der Machbarkeit, wie es heißt. So würde eine Verringerung der Gruppengrößen in manchen Ländern dazu führen, dass sie auf einen Schlag zahllose neue Einrichtungen gründen und Personal dafür finden müssten, und das beim schon bestehenden Personalmangel. In Salzburg steht man Mindeststandards grundsätzlich positiv gegenüber, aber: "Mir ist wichtig, dass es zu keiner Nivellierung nach unten kommt", betont Salzburgs Bildungslandesrätin Klambauer. Für finanzierte Qualitätsverbesserungen brauche es eine bestimmte Vorlaufzeit und die sei den Ländern jedenfalls zu gewähren.

Kritik von Salzburgs Bildungslandesrätin Klambauer

Für Kritik von Klambauer sorgt hingegen, wie die 15a-Verhandlungen diesmal aufgesetzt wurden: Den Verhandlern auf Bundesseite sitzen nicht Vertreter aller Länder gegenüber. Stattdessen nehmen stellvertretend nur Wien (als Großstadt), Niederösterreich (als Flächenbundesland) und Vorarlberg (kleines Bundesland und aktueller Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz) teil. "Dies ist sehr ungewöhnlich und führt zu unterschiedlichem Wissenstand in den Bundesländern", so Klambauer.

Damit sei nun, Ende April, "überhaupt keine Planbarkeit in Bezug auf diese Bundesmittel gegeben" und etwa unklar, in welcher Form ab Herbst die Sprachförderung weitergeführt werden kann. "Es wäre leicht gewesen, diesen Prozess rechtzeitig zu starten, um Planbarkeit im Herbst zu haben - auch in Bezug auf das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr. Dies wurde im Bund viel zu spät begonnen." Aus Verhandlungskreisen war zu hören, dass Mitte Mai mit einem Abschluss zu rechnen sei - bereits morgen, Freitag, soll das Thema auf der Tagesordnung der Landes-Finanzreferenten stehen.

(APA/Red)

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