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Kopftuchverbot: Einfachgesetzliche Regelung wäre Option

Mit dem Kopftuchverobt soll "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", untersagt werden.
Mit dem Kopftuchverobt soll "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", untersagt werden. ©APA/DPA/BERND THISSEN
Nach wie vor strebt Bildungsminister Faßmann einen gesellschaftspolitischen Konsens zu einem Kopftuchverbot an Schulen an. Er kann sich jedoch auch eine einfachgesetzliche Reglung vorstellen, wenn keine Verfassungsmehrheit zustande kommt.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) strebt zwar nach wie vor einen gesellschaftspolitischen Konsens zu einem Kopftuchverbot an Volksschulen an. Falls die angestrebte Verfassungsmehrheit aber nicht zustande komme, sei auch der Beschluss einer einfachgesetzlichen Regelung eine Option, so Faßmann am Dienstag vor Journalisten.

Am Nachmittag hält der Unterrichtsausschuss des Nationalrats ein Expertenhearing zu dem Thema ab. Der zur Diskussion stehende Entwurf sieht eine Verfassungsbestimmung bevor – da aber SPÖ und NEOS keine Zustimmung signalisierten, wurde der Antrag von ÖVP und FPÖ bei der Ausschusssitzung im Jänner vertagt.

“Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekeldieung” soll untersagt werden

Mit der Initiative soll generell “das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist”, untersagt werden. Begründet wird dies mit “der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau”.

Gelten soll das Verbot nur an öffentlichen Schulen. “Es liegt im Wesen von Privatschulen, dass sie eigene Bedingungen erlassen”, so Faßmann. Einen Exodus von Schülerinnen in Richtung Privatschulen befürchtet er nicht – zumindest in Frankreich sei dieser nach einer ähnlichen Regelung ausgeblieben.

Faßmann: Kopftuch sei “sensible und heikle Frage”

Der Leiter des Verfassungsdienstes, Gerhard Hesse, hält auch einen einfachgesetzlichen Beschluss für möglich. Es handle sich um eine neutrale staatliche Vorschrift, die die Bedingungen des Schulbesuchs der Kinder regle. Eine solche Regelung sei im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig, das hätten Urteile zu Frankreich und der Türkei zuletzt gezeigt. Für die österreichische Rechtsordnung stelle sie auch keine Premiere da: Die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik enthalte eine fast wortgleiche Regelung.

Faßmann hält das Kopftuchverbot für eine “sensible und heikle Frage”. Das Kopftuch habe einen gesellschaftlichen Symbolwert. Mädchen würden dadurch einer ganz bestimmten Rollenzuschreibung ausgesetzt. “Manche sehen es als Recht der elterlichen Erziehung, ich sehe es eher unter dem Gesichtspunkt der Unterwerfung unter Rollenstereotype”. Diese sollte man hinterfragen.

Ramadani: Verbot solle bis 18 Jahre gelten

Die deutsche Buchautorin (“Die verschleierte Gefahr”) und ehemalige Femen-Aktivistin Zana Ramadani wiederum versteht nicht, warum man über ein Kopftuchverbot für Mädchen überhaupt diskutieren muss. “Wir wollen als gleichwertig wahrgenommen werden, sagen aber: Die Rechte der Eltern wiegen mehr als die Gleichstellung? Das sehe ich als rassistisch.”

“Mein Kind ist nicht mein Eigentum, es ist mein Schutzbefohlener”, meinte Ramadani. “Sobald ich meinem Kind die Freiheit nehme, das Recht auf Selbstbestimmtheit und Gleichwertigkeit der Geschlechter, hört mein Recht als Elternteil auf. Meine Religionsfreiheit hört auf, wo ich die Religionsfreiheit eines anderen Menschen, auch meines Kindes, berühre.” Das Kopftuch sei nicht zuletzt ein sehr starkes, mächtiges ideologisches Zeichen: “Je mehr Mädchen ein Kopftuch tragen, desto größer wird der Druck auf jene, die es nicht tragen wollen.” Ihrer Ansicht nach solle das Verbot nicht nur bis zehn, sondern bis 18 Jahre gelten.

Kopftuch: Mit Verbot sei man auf der sicheren Seite

“Ich bin zögerlicher”, meinte Faßmann dazu. Mit dem Verbot im Volksschulalter sei man auf der sicheren Seite: Dort gebe es keine theologische Fundierung für das Tragen des Kopftuchs – in späteren Schulstufen befinde man sich in einem stärkeren Spannungsbogen mit der Religionsfreiheit.

Das bestätigte auch Ebrahim Afsah, Professor für Rechtswesen und Ethik im Islam an der Uni Wien. “Es geht um ein Verbot von Kopftüchern für Mädchen vor der Pubertät. Es gibt kein theologisches Gebot, nicht geschlechtsreife Frauen zu verhüllen.” Das Phänomen des Kopftuchs für Mädchen sei in einem kulturellen Kontext zu sehen: “Es ist ein arabisches, kein islamisches.”

(APA/Red)

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