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Kopftuchverbot an Schule: Eltern in zweiter Instanz freigesprochen

Die Muslimin darf die Schule in St. Margarethen wieder mit Kopftuch besuchen.
Die Muslimin darf die Schule in St. Margarethen wieder mit Kopftuch besuchen. ©AP
St. Gallen - Weil ihre muslimische Tochter die Schule in St. Margrethen trotz Verbots nicht ohne Kopftuch besuchen wollte, sind ihre Eltern zu einer Gefängnisstrafe und Bußzahlungen verurteilt worden. In zweiter Instanz hat das Kreisgericht Rheintal die Eltern nun freigesprochen.
Kopftuchverbot aufgehoben
Abstimmung über Kopftuchverbot

Die Schule in St. Margrethen, die das Mädchen besucht, hat im Sommer 2013 ein generelles Kopftuchverbot ausgesprochen. Nach den Sommerferien erschien die Muslimin dennoch mit Kopftuch in der Schule. Als sich die Schulleiterin uneinsichtig zeigte und auf das Verbot beharrte, blieb die Schülerin daheim und erarbeitete den Schulstoff alleine.

Eltern fochten das Verbot an

Die Eltern erhoben daraufhin Rekurs gegen das Verbot beim kantonalen Bildungsdepartment, dort ist das Urteil noch ausständig. Das Verwaltungsgericht St. Gallen entschied dagegen im November 2013, dass das Mädchen bis zum Abschluss des Verfahrens auch mit Kopftuch am Unterricht teilnehmen darf.

Gefängnisstrafe für den Vater

Die Staatsanwaltschaft erließ parallel zu diesem Verfahren Mitte Oktober 2013 Strafbefehle gegen die Eltern. Sie hätten ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht vernachlässigt sowie gegen amtliche Verfügungen und das kantonale Volksschulgesetz verstoßen. Der Vater wurde deswegen zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten sowie einer Geldstraße von 2500 Franken verurteilt, die Mutter zu einer bedingten Geldstrafe von 800 Franken.

Freispruch aufgrund der Religionsfreiheit

Gegen dieses Urteil erhoben die beiden Einspruch und bekamen laut 20min.ch vom Kreisgericht Rheintal Recht. Der Richter sprach die Eltern frei, sie hätten sich zu Recht auf die Religionsfreiheit berufen. Dazu gehöre auch das Tragen eines Kopftuches, auch wenn das Fernbleiben vom Unterricht grundsätzlich nicht erlaubt sei.

Der Freispruch sei auch dadurch begründet, dass die Eltern das Kopftuchverbot mit einem Rekurs anfochten, schreibt 20min.ch. Würde ein solches Verbot in der Schweiz gerichtlich bestätigt werden, wäre die Ausgangslage anders.

Nicht jede Schule hält sich an Kopftuchverbot

Den Vorwurf, sie hätten ihre Tochter zu religiös erzogen, ließen die Eltern laut dem Internetportal nicht gelten. Das Mädchen wolle das Kopftuch aus eigenem Willen tragen. Auch die Schulklasse störte sich nicht durch die Kopfbedeckung, wie die Mitschüler gemäß 20min.ch der Schweizer Muslimin in einem Brief schrieben. 

Im Kanton St. Gallen empfiehlt das Bildungsdepartement den Schulen ein Kopfbedeckungsverbot, womit sowohl Kopftücher wie auch Mützen und Kappen gemeint sind. Die Schulbehörden im Kanton St. Gallen gehen unterschiedlich mit dieser Empfehlung um.

(red)

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