AA

Konfrontation in der Agrarpolitik: Totschnig zum Vollspaltenverbot befragt

Bei einer Pressekonferenz stellt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sich der Frage nach einem früheren Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, ein Thema, das vom Verfassungsgerichtshof aufgeworfen wurde.
Bei einer Pressekonferenz stellt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sich der Frage nach einem früheren Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, ein Thema, das vom Verfassungsgerichtshof aufgeworfen wurde. ©Canva, APA, @vgt.austria/Instagram
Bei einer Pressekonferenz stellt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sich der Frage nach einem früheren Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, ein Thema, das vom Verfassungsgerichtshof aufgeworfen wurde.

Bei der Pressekonferenz des Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig im Rahmen des Ökosozialen Forums stand neben Innovationen im Agrarbereich auch das Thema Tierschutz im Fokus.

Jetzt auf VOL.AT lesen

Hintergrund der Diskussion

Speziell ging es um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das ein früheres Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung fordert.

Totschnigs Stellungnahme

Minister Totschnig äußerte sich nicht konkret zum Vollspaltenverbot. Stattdessen verwies er auf die Produktion von Putenfleisch in Österreich, die seiner Meinung nach nach Verschärfungen der Tierschutzbestimmungen rückläufig sei.

Kritik von VGT-Obmann Balluch

DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), widerspricht Totschnigs Darstellung. "Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch", erklärt Balluch. Er betont, dass es seit dem Beschluss des Bundestierschutzgesetzes im Jahr 2004 keine Änderung der Putenhaltungsvorschriften gab und die Bruttoerzeugung von Putenfleisch von 2019 bis 2022 um 30 % stieg. Im Gegensatz dazu sank die Produktion von Schweinefleisch um 15 %, ohne Verschärfungen im Tierschutz.

Positive Effekte des Tierschutzes

Balluch führt weiter aus, dass der Anstieg der Eierproduktion in Österreich um über 60 % seit dem Legebatterieverbot ein Beleg für die positiven Effekte von Tierschutzmaßnahmen sei. Er fordert die Festlegung eines neuen Mindeststandards in der Schweinehaltung, inklusive weicher, eingestreuter Liegebereiche und ausreichend Platz, der in den nächsten Jahren für alle Betriebe gelten soll. "Bis jetzt gibt es kein Verbot des Vollspaltenbodens. Jetzt muss es beschlossen werden", so Balluch.

Dringlichkeit der Gesetzesreform

Der VGT demonstriert heute vor dem Ballhausplatz anlässlich des Ministerrates, um auf die Dringlichkeit einer Gesetzesreform hinzuweisen. Eine Neuformulierung des Tierschutzgesetzes mit einem echten Verbot des Vollspaltenbodens ist zeitkritisch, da im April ein Gesundheitsausschuss tagt und Anfang Juli die letzte Plenarsitzung im Parlament stattfindet.

(VOL.AT)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Konfrontation in der Agrarpolitik: Totschnig zum Vollspaltenverbot befragt