Komplettes Aus für Kohle- und Ölheizungen bis 2035

Das erklärte Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag im Ö1-Morgenjournal. Das Gesetz soll dabei helfen, die Abhängigkeit von Gas zu reduzieren. Konkret müssen bis 2035 alle Kohle- und Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden, ab 2040 sollen dann auch alle Gas- und Gasetagenheizungen ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
Das geht aus einer Aussendung des Klimaministeriums hervor, der konkrete Gesetzesentwurf lag noch nicht vor. Dieses Ziel soll in mehreren Etappen erreicht werden. Von 2023 an dürfen in Neubauten keine Gasheizungen mehr eingebaut werden, mit Ausnahmen für bereits genehmigte, fertige oder in Errichtung befindliche geplante Gebäude. Kaputte Öl- und Kohleheizungen dürfen ab dann nurmehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Ab 2025 sollen dann Kohle- und Ölheizungen, die vor 1980 errichtet wurden, verbindlich ausgetauscht werden - ab 2035 dann alle Kohle- und Ölheizungen. Dafür solle es umfangreiche Förderungen geben, schreibt das Ministerium.
Mehr Tempo bei Windrädern
Das Klimaschutzministerium will die Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Bau von Windkraftanlagen weiter beschleunigen. Zukünftig sollen Anlagen in Bundesländern ohne Energieraumplanung auch ohne Widmung gebaut werden dürfen, es soll weniger Doppelprüfungen in den Verfahren geben und der Energiewende soll ein besonders hohes öffentliches Interesse gesetzlich zugeschrieben werden, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Montag.
Das Burgenland, Niederösterreich und die Steiermark seien die Bundesländer, die bereits jetzt eine Energieraumplanung haben, "dort stehen auch 95 Prozent der Windrädern", sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer, Stefan Moidl in der Pressekonferenz.
"Hervorragende Möglichkeiten" in Vorarlberg
In Oberösterreich gebe es 30 Windräder, in Kärnten derzeit 2 und 10 würden gerade gebaut, "sonst gibt es ja keine Windräder". Begründung gebe es dafür keine, auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gebe es Standorte, die sowohl von den Windverhältnissen als auch in Bezug auf den Naturschutz "hervorragende Möglichkeiten" für den Bau von Windkraftanlagen bieten würden.
Die fehlende Energieraumplanung in einigen Bundesländern führe dazu, dass es dort oft keine ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen gebe und entsprechend auch keine Widmungen, "das blockiert und hindert den Ausbau", sagte Gewessler. Geht es nach dem Vorschlag des Klimaschutzministeriums, soll deshalb zukünftig in Bundesländern ohne Energieraumplanung keine Widmung für Erneuerbaren-Anlagen mehr notwendig sein. Stattdessen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch ohne Widmung starten, der Standort werde dann dort geprüft. In Ländern mit Energieraumplanung werde weiterhin nur in den ausgewiesenen Zonen gebaut.
Außerdem gebe es derzeit Regelungen, die dazu führen, dass manche Fragen im Laufe des Verfahrens mehrfach geprüft würden, so Gewessler. Das sei beispielsweise beim Landschaftsbild der Fall: Bereits in der Zonierung werde geprüft, ob eine Anlage das Landschaftsbild stört, im UVP-Verfahren müsse dann nochmals nachgewiesen werden, dass das nicht der Fall ist. "Diese Hürde können wir uns sparen", sagte die Ministerin. Weiters will Gewessler im UVP-Gesetz festschreiben, dass die Energiewende ein besonders hohes öffentliches Interesse hat.
Maßnahmen müssen noch abgestimmt werden
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge des Klimaschutzministeriums, die, wie die UVP-Novelle, noch regierungsintern abgestimmt werden müssen. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es noch nicht. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei das Ziel, 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 aber festgeschrieben, und man brauche jetzt eine Energieraumplanung, die geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Gewessler geht deshalb davon aus, dass "wir die drei Maßnahmen rasch umsetzen können".
(APA)