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Kommt "Wahlrecht für alle" in Wien? Scharfe Kritik an SPÖ-Vorhaben von FPÖ

Johann Gudenus kritisiert die Pläne für ein "Wahlrecht für alle" scharf.
Johann Gudenus kritisiert die Pläne für ein "Wahlrecht für alle" scharf. ©APA
In Bezug auf den neuen Vorstoß der Wiener SPÖ, künftig ein "Wahlrecht für alle" einzuführen, übt der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Johann Gudenus scharfe Kritik. "Das Wahlrecht ist ein Staatsbürgerrecht", so Gudenus in einer Aussendung.

“Das Wahlrecht ist ein Staatsbürgerrecht” stellte der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Johann Gudenus anlässlich des neuesten Vorstoßes von SPÖ und Grünen bezüglich eines von ihnen gewünschten “Ausländerwahlrechts” in einer Aussendung klar.

“Die FPÖ werde nicht zulassen, dass SPÖ und Grüne jetzt auch noch ausländische Staatsbürger unsere Zukunft mitentscheiden lassen, da ihnen die in Wien mittlerweile zum Usus gewordenen Masseneinbürgerungen offenbar zu lange dauern”, kritisiert Gudenus das Vorhaben scharf. Auch auf der offiziellen Facebook-Seite der FPÖ wurde der SPÖ-Antrag bereits thematisiert.

“Wahlrecht für alle” in Wien: SPÖ stimmte Antrag mehrheitlich zu

Ein Antrag für das “Wahrecht für alle” von der Filmregisseurin und Autorin Andreas Maria Dusl wurde im Rahmen der Bezirksjahreskonferenz der SPÖ-Alsergrund mit großer Mehrheit angenommen. “Viele MitbürgerInnen unter uns sind vom Wahlrecht auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene ausgeschlossen, mittlerweile sind das jede(r) vierte Wienerin und Wiener. In manchen Bezirken Wiens, etwa Rudolfsheim-Fünfhaus, sind gut 40 Prozent der Bevölkerung betroffen”, kritisiert Dusl in dem Antrag. Dass 25 bis 30 Prozent der in Wien lebenden Menschen durch das derzeitige Wahlrecht von bestimmten Wahlen ausgeschlossen seien, ist für Gudenus kein Argument, das Wahlrecht auch auf Menschen ohne aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft auszuweiten.

Bereits im Jahr 2003 unternahmen die SPÖ und Grünen den Versuch, das Wahlrecht für Nicht-Österreicher und Nicht-EU Bürger auf Wiener Bezirksebene umzusetzen, was aber vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben wurde.

(Red)

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