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Kommt die 60-Stunden-Woche?

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Die Sozialpartner haben sich auf flexiblere Arbeitszeiten geeinigt. Wirtschaftskammer-Präsident Christop Leitl und ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer haben das Paket gemeinsam präsentiert. Die Eckpunkte | Lob

Demnach können die Kollektivvertragsverhandler künftig eine höhere Maximalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche vereinbaren. Allerdings muss es nach acht Wochen Ausnützung der Höchstarbeitszeit eine Pause von zwei Wochen geben, in den die Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Die Kollektivvertragspartner werden auch ermächtigt, die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich anzuheben.

Weiterer Kernpunkt der Einigung sind gesetzliche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte, die Mehrarbeit leisten, haben künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent.

Beide Präsidenten zeigen sich heute über die Einigung zufrieden. Wir haben es geschafft“, betonte WKÖ-Präsident Christopf Leitl, „sieben Jahre hat es gedauert“. Die Einigung habe eine win-win-Situation geschaffen, betonte Hundstorfer. „Mit dem Zuschlag von Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte wurde vor allem für Frauen ein Meilenstein gesetzt“.

Die Sozialpartner haben den Entwurf bereits an Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein übermittelt. Die Novelle des Arbeitszeitgesetzes soll noch in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.

Flexibilisierung soll Anfang 2008 in Kraft treten

Die Sozialpartnereinigung zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten soll den Unternehmen mehr Beweglichkeit und Teilzeitbeschäftigten mehr Gerechtigkeit bringen, so die Präsidenten Christoph Leitl (WKÖ) und Rudolf Hundstorfer (ÖGB) am Donnerstag. Die Arbeitszeitflexibilisierung war seit 2000 ein Vorhaben in allen Regierungsprogrammen. Nach einer Grundsatzeinigung der Sozialpartner im November 2006, die ins jüngste Regierungsprogramm einging, haben sich Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer nun auch auf die konkrete Umsetzung geeinigt.

Im Detail kann nun eine Viertagewoche bei einer Normalarbeitszeit von 10 Stunden betrieblich oder individuell vereinbart werden. Bisher war dazu der Kollektivvertrag nötig und die Tage mussten zusammenhängen. 10 Stunden Normalarbeitszeit sind nun auch bei Gleitzeitvereinbarungen möglich. Bisher galt das nur in den Branchen, wo das der Kollektivvertrag vorsah. Die Normalarbeitszeit betrug bisher 8 Stunden.

Die Möglichkeiten, bei Überstunden 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu beschäftigen, werden ausgeweitet und sind künftig bei besonderem Arbeitsbedarf und zur Verhinderung eines „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils“ möglich. Dazu kommen Erleichterungen bei Schichtarbeit, wie der Beginn der Wochenendruhe bei Schichtbetrieb am Samstag um 24 Uhr. Verschärft wurden die Strafbestimmungen. Bei schweren Vergehen sind im Wiederholungsfall Strafen von bis zu 3.600 Euro möglich.

Wesentliche Neuerung ist die Einführung eines Zuschlags für Teilzeitkräfte für Mehrarbeit in Höhe von 25 Prozent. Der Zuschlag kommt aber nicht sofort zur Anwendung. Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal oder in einem anderen, definierten 3-Monats-Zeitraum durch Zeitausgleich abgegolten werden. Sind saisonale Schwankungen vorhersehbar, kann eine jeweils angepasste Arbeitszeit vereinbart werden. Schließlich können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche maßschneidern und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren.

Derzeit arbeiten in Österreich rund 720.000 Personen Teilzeit, die Mehrstunden von rund 200.000 Stunden leisten. Betroffen sind vor allem die Bereiche Tourismus, Gesundheit und Handel, betonte Hundstorfer.

Nach den Sozialpartnern sollten die Neuerungen am 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Damit könnten sich die Sozialpartner auf Kollektivvertrags- und Betriebsebene noch auf die Änderungen, insbesondere den Zuschlag, einstellen.

Die neue Regelung werden den Unternehmen mehr Beweglichkeit bringen, so Leitl. Betriebe werden sich in der Legalität finden, wenn Aufträge Mehrarbeit nötig machen. „Wir haben mit unserem Vorschlag eine win-win-Situation geschaffen“, sagte Hundstorfer. Die Möglichkeiten einer Arbeitszeitverlängerung werden zwar ausgeweitet, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer über Arbeitszeitgestaltung und die Abgeltung durch den Kollektivvertrag bleiben aber auch künftig erhalten. Mit dem Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten gebe es mehr Gerechtigkeit vor allem für Frauen.

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