Eine diesbezügliche Novelle des audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) trat heute, Donnerstag, in Kraft, wie in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Relevant ist das für die von der EU verhängte Sperre der russischen Staatsmedien RT und Sputnik. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
KommAustria für Durchsetzung der RT- und Sputnik-Sperre zuständig
Unter Strafe steht die technische Verbreitung von Sputnik und RT in verschiedenen Sprachversionen als auch das Anbieten der Inhalte in und auf allen Rundfunk-, Abruf- sowie Streaming-Plattformen einschließlich Social Media. Auch wissentliche Umgehungsversuche werden sanktioniert. Eine Auflistung von Online-Angeboten, die nach vorläufiger Einstufung der KommAustria jedenfalls unter die EU-Sanktionen fallen, findet sich hier.
EU verhängte das Verobt von RT und Sputnik wegen Krieg in der Ukraine
Die EU verhängte das Verbot von RT und Sputnik als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine. Damit solle "giftige und schädliche Desinformationen in Europa" untersagt werden, wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Februar erläuterte.
(APA/Red)