In Wien sei derzeit aber nicht an derartige Regressforderungen gedacht. Denn dazu müssten auch Recherchen, etwa bei den Wirten, angestellt werden. Wir wissen bei einer Alkoholisierung ja nicht, woher der Zustand gekommen ist, so Jank.
Vorerst werde die Wiener Gebietskrankenkasse ihre bisherige Vorgangsweise beibehalten. Und das bedeutet: Wenn bei einem Alkoholopfer medizinische Hilfe erforderlich ist, werden die Kosten übernommen. Eine reine Ausnüchterung zahlt die Kasse nicht, wie betont wurde.
Die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) schaut sich zwar die Fälle im Einzelnen an. Ein Familienregress ist aber juristisch schwierig durchzuführen, sagte Vizedirektor Heinz Hollaus. Zwischen 2003 und 2006 seien die Rettungs- und Transportkosten im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch von rund 48.000 auf 100.000 Euro angestiegen. Der Anteil der Zehn- bis 25-Jährigen habe in diesem Zeitraum von durchschnittlich 29 auf 45 Prozent zugenommen.
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK) hat noch keine Überlegungen hinsichtlich dieser Thematik angestellt. Das erklärte der stellvertretende Direktor Franz Winkovitsch gegenüber der APA.