Der 51-jährige Arzt dürfte einfach zu bequem gewesen sein, um sich das Kokain am “freien Markt” zu beschaffen. Finanziell hatte er es jedenfalls nicht nötig, sich das Suchtgift im Tauschweg zu besorgen. Seine Praxis lief gut, Schulden gab es keine. Für jeweils ein Gramm “Koks” erhielt seine Bezugsquelle sieben Rezepte, die der Dealer umgehend in diversen Apotheken einlöste und zu Geld machte, um sich damit seine eigene Sucht zu finanzieren.
“Ich hab’ das für nicht so schwerwiegend gehalten. Mir war der kriminelle Gehalt unklar”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Ende September wanderte der 51-Jährige in U-Haft, nachdem die Polizei die aufschlussreichen Telefonate mit seinem Dealer über einen längeren Zeitraum mitverfolgt hatte.
“Ich habe den Drogenkonsum meiner Arbeit untergeordnet und auch meinem Familienleben, solang ich noch verheiratet war”, schilderte der Mann. Er habe folglich kein ernsthaftes Drogenproblem.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Ob das Strafverfahren für den Arzt berufliche Konsequenzen hat, muss die Ärztekammer entscheiden.