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Kohl will bis zur Öffnung der B-Probe schweigen

Bernhard Kohl hat sich bis zur Öffnung der B-Probe Stillschweigen verordnet und war auch am Tag nach dem Bekanntwerden der positiven A-Proben bei zwei Tests während der heurigen Tour de France nicht erreichbar.

Das Verfahren liegt in Händen der österreichischen Anti-Doping-Agentur (NADA) und der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) und könnte sich länger hinziehen.

Kohl war am frühen Montagabend bei einem zuvor vereinbarten Termin in einem Klagenfurter Hotel vom NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab ein verschlossener Brief der AFLD übergeben worden. In einer Begleitinformation an die NADA hieß es, dass in Blutproben, die Kohl am 3. und 15. Juli vor bzw. während der Tour abgenommen worden waren, die verbotene Substanz CERA nachgewiesen worden sei. Die NADA war bereits am Freitag telefonisch vorinformiert worden und hatte unter der Prämisse, dass der Sportler dies zuerst erfahren sollte, den Flugpost-Brief aus Frankreich abgewartet.

Um das EPO-Nachfolgeprodukt CERA nachweisen zu können, war im Labor in Chatenay-Malabry bei Paris ein eigener Test entwickelt worden. Mehrere verdächtige Proben der Tour wurden nachträglich erneut kontrolliert. So wie bei Leonardo Piepoli (ITA) und Stefan Schumacher (GER) brachten sie nun auch bei Kohl ein positives Resultat. Nach Angaben eines Sprechers der AFLD gegenüber der APA sind nun die nachträglichen Tests der Tour-Proben abgeschlossen – der Fall Kohl ist also der letzte der Auflage 2008.

Kohl sei angesichts der Nachricht von der positiven A-Probe erstaunt gewesen, habe gesagt, er könne sich das nicht vorstellen und habe nichts Verbotenes getan, erklärte Schwab gegenüber der APA. Der NADA-Geschäftsführer, der früher selbst als Bobsportler aktiv war, meinte, er habe im Sommer selbst mitgefiebert mit Kohl und sei einer von dessen Fans geworden. Nun erscheine die Leistung aber in einem anderen Licht. “Ich bin froh, dass man diese verbotenen Substanzen nachweisen kann”, sagte Schwab.

Die NADA hat bereits Dienstagfrüh von der AFLD die Analyse-Ergebnisse und die Protokolle der Proben angefordert. “Da sind wir nun abhängig von den Informationen aus Frankreich”, sagte Schwab zum weiteren zeitlichen Ablauf. Nach Vorliegen der Berichte wird die Rechtskommission der NADA unter Vorsitz des Rechtsanwalts Gernot Schaar eingeschaltet.

Diese informiert Kohl mittels eingeschriebenem Brief über die fällige Öffnung der B-Proben. Der 26-Jährige Radprofi hat dann sieben Tage Zeit, diese zu beantragen. Geschieht dies nicht, so gilt das Resultat der A-Probe. Im Falle eines Ja zur Öffnung wird ein Termin für die Auswertung der B-Probe vereinbart. Bringt diese ebenfalls ein positives Resultat, so wird bei der NADA-Rechtskommission ein sogenannter Prüfantrag eingebracht. Es folgt eine Anhörung des Athleten und danach das Urteil der Rechtskommission.

Kohl droht eine zweijährige Sperre. Nach der neuen Kronzeugen-Regelung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) könnte das Strafmaß geringer ausfallen, falls der Sportler geständig ist und Hintermänner etc. nennt.

Nach dem österreichischen Anti-Dopinggesetz werden dopende Sportler nicht gerichtlich verfolgt, außer es wird ihnen Handel mit verbotenen Substanzen nachgewiesen. Athleten könnten bei nachgewiesenem Doping allerdings von Sponsoren oder ihren Verbänden wegen Betrugs geklagt werden. Im Falle Kohls hat dessen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer bereits eine Schadenersatzklage angekündigt.

In Frankreich droht Kohl ebenfalls eine Sperre durch die AFLD für dortige Bewerbe, aber keine Verfolgung durch die Justiz. Das strenge französische Anti-Dopinggesetz sieht nur bei nachgewiesenem Besitz verbotener Substanzen die Einschaltung von Gerichten vor, nicht aber bei deren Anwendung.

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