Dies teilte die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen in Berlin am Mittwochabend mit. Die in den vergangenen Monaten zusammengestellten Unterlagen seien Kohl zu Beginn des Jahres – wie gesetzlich vorgeschrieben – zur Einsicht vorgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2004 die Herausgabe von Teilen der Kohl-Akten erlaubt, aber stark eingeschränkt.
Behördenleiterin Marianne Birthler sagte, sie freue sich, dass nach jahrelangen Auseinandersetzungen nun endlich Unterlagen zu Dr. Helmut Kohl herausgegeben werden können, die für die Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS (Ministerium für Staatssicherheit) von großem Interesse sind. Es handle sich um zwei Ordner mit reichlich 1.000 Seiten. Die Unterlagen werden an mehrere Antragsteller herausgegeben, darunter Wissenschaftler und Journalisten.
Aus dem Büro Kohl wurde daran erinnert, dass die Unterlagen vor allem dann grundsätzlich geschützt sind, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Der Schutz gelte besonders dann, wenn die Erkenntnisse durch geheimdienstliche Maßnahmen gewonnen wurden.