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Köstinger bringt Initiativantrag ein: Platiksackerlverbot könnte ab 1. Jänner 2020 kommen

Kommende Woche wird Elisabeth Köstinger das Plastiksackerlverbot als Initiativantrag einbringen.
Kommende Woche wird Elisabeth Köstinger das Plastiksackerlverbot als Initiativantrag einbringen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Gerade in den Nationalrat zurückgekehrt, bringt Elisabeth Köstinger diese Woche das Plastiksackerlverbot als Initiativantrag ein. Mit einer Mehrheit könnte das Verbot ab 1. Jänner 2020 kommen.

Elisabeth Köstinger (ÖVP) nützt ihre Rückkehr in den Nationalrat, um ein von ihr noch als Umweltministerin 2018 angestoßenes Projekt durchzusetzen: Sie wird in der Plenarsitzung diese Woche das Plastiksackerlverbot als Initiativantrag einbringen - und hofft auf einen Beschluss mit breiter Mehrheit im Juli. Damit wären Plastiktragtaschen ab 1. Jänner 2020 verboten.

Nach Regierungscrash: Zukunft des Plastiksackerlverbots ungewiss

Zuversichtlich macht Köstinger laut einer schriftlichen Mitteilung, dass der Ex-Koalitionspartner FPÖ schon "vorsichtige Zustimmung signalisiert" habe. Die türkis-blaue Koalition hat das Verbot Anfang Dezember im Ministerrat beschlossen. Danach wurde der Entwurf in Begutachtung gegeben, im Mai waren die gesetzlichen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen. Mit dem Regierungscrash war die Zukunft des Plastiksackerlverbots ungewiss - was die "Kronen Zeitung" am Samstag zur Titelgeschichte "Hände weg vom Sackerl-Verbot!" bewog, samt Aufforderung "etwa" an die ÖVP, es doch im Nationalrat zu beantragen.

Köstinger will Novelle als Initiativantrag einbringen

Dies hat Köstinger nun vor: Sie wird die Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz inhaltlich unverändert zur Regierungsvorlage als Initiativantrag einbringen. Dieser muss dann erst durch den Umweltausschuss, danach könnte er im Juli im Plenum beschlossen werden. Kommt es dazu, könnten jährlich 5.000 bis 7.000 Tonnen an unnötigem Plastikmüll vermieden werden. Und Österreich wäre - neben Italien und Frankreich - einer der Vorreiter in Europa, betonte die Ex-Ministerin.

Plastiksackerlverbot: Die Ausnahmen

Ihr Antrag sieht ein Verbot von Einweg-Kunststofftragtaschen ab 1. Jänner 2020 vor - allerdings mit einer Übergangsfrist: Bereits im Lager befindliche Sackerl dürften noch bis Ende 2020 verkauft werden. Nicht betroffen wären sehr leichte Tragetaschen (Obst- oder Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Auch Mehrwegtaschen aus Kunststoffgewebe, mit vernähten Verbindungen oder mit vernähten Tragegriffen, die eine entsprechende Stabilität aufweisen und für den mehrmaligen Gebrauch konzipiert sind, dürften weiter benutzt werden - ebenso Müllsäcke, Hundesackerl oder Gefrierbeutel.

(APA/Red)

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