In Kraft treten soll die Anhebung Anfang August. Begründet wird sie u.a. mit dem geplanten Minderheitenrecht auf U-Ausschüsse.
Fahrtkosten nach Wien
Abgeordnete können zusätzlich zum normalen Gehalt Spesen abrechnen (u.a. für Fahrtkosten aus dem Wahlkreis nach Wien, Übernachtungen und Bürokosten). Außerdem erhalten sie Zuschüsse für die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, die sie bei der Arbeit unterstützen.
Ein Viertel mehr Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete (derzeit maximal 506,4 Euro pro Monat plus 253,2 Euro Entfernungszulage pro halber Stunde Reisezeit) soll um gut ein Viertel auf bis zu 643,67 Euro angehoben werden, die Entfernungszulage auf 321,83 Euro. Begründet wird dies damit, dass die Spesen durch die jüngsten Nulllohnrunden für Politiker mehrmals nicht angehoben wurden: “Dies führt soweit, dass einige Abgeordnete die An- und Abreisen zum Parlament sowie die Nächtigungen in Wien zum Teil aus den normalen Bezügen finanzieren mussten und nicht aus den Aufwendungen decken konnten.”
Ebenfalls angehoben werden soll das Gehaltsbudget der Abgeordneten für ihre Mitarbeiter – und zwar um gut ein Drittel von 3.197,5 auf 4.291,1 Euro monatlich. Begründet wird dies mit dem wachsenden Arbeitsaufwand im Parlament – u.a. deshalb, weil “in Zukunft die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses voraussichtlich ein Minderheitsrecht werden” wird.
Mehr Zuschuss für Abgeordnete mit Behinderung
Deutlich angehoben werden auch die Zuschüsse für Abgeordnete mit Behinderung. Diese machen derzeit – je nach schwere der Behinderung – zwischen drei und neun Prozent der Aufwandsentschädigungen aus. Künftig sollen die Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete mit Behinderungen um 7,5 bis 22,5 Prozent angehoben werden. Die Gesamtkosten für die Anhebung beziffert der Antrag nicht.
Der Initiativantrag der Koalition zur Anhebung des Spesen- und Mitarbeiterbudgets der Abgeordneten im Internet: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00465/index.shtml
ÖVP will auch Spitzenverdiener entlasten
Die ÖVP will bei der Steuerreform auch Spitzenverdiener entlasten. Finanzsprecher Andreas Zakostelsky fordert im “Standard” (Wochenend-Ausgabe) die Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz von 60.000 auf 100.000 bis 200.000 Euro jährlich. Zentral für die Reform seien aber Mittelstand und Kleinverdiener. Das geplante Entlastungsvolumen beziffert er mit fünf bis sechs Mrd. Euro.
(APA)