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Künftig 57 Ankläger für politische Delikte

Staatsanwaltschaft wird neu strukturiert
Staatsanwaltschaft wird neu strukturiert ©APA (Hochmuth/Archiv)
Nach der Entscheidung von Justizministerin Bandion-Ortner, die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien aufzulösen, wird mit 1. Jänner 2010 bei dee Anklagebehörde die Geschäftsverteilung geändert. Statt derzeit drei auf politische Delikte spezialisierten Staatsanwälten werden zukünftig 57 Ankläger für Fälle nach dem Verbotsgesetz, Verhetzung und sonstige politische Vergehen zuständig sein.
Polit-Abteilung der Staatsanwaltschaft vor Aus

Die konkrete Zuständigkeit soll per Zufallsgenerator ermittelt werden und nicht wie bisher mittels Zuteilung durch die Behördenleitung. Das gab die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel, am Montag auf Anfrage der APA bekannt.

“Wir müssen uns noch koordinieren und prüfen und überlegen. Aber aus heutiger Sicht werden wohl alle Kollegen, die in keiner Sonderabteilung tätig sind, die Aufgaben übernehmen, die bisher in die Zuständigkeit der politischen Abteilung gefallen sind”, sagte Nittel. Bei der Staatsanwaltschaft Wien gibt es eigene Einheiten für Wirtschaftsstrafsachen, organisierte Kriminalität und Jugendliche. Daneben sind derzeit 57 Staatsanwälte mit “allgemeinen Strafsachen” befasst.

Dass die politische Abteilung aufgelöst wird, wollte Nittel nicht kommentieren. Verständnis für diese Entscheidung signalisierte Werner Pleischl, der Leiter der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. “Einige Kollegen aus der politischen Abteilung waren zuletzt sehr heftiger, unsachlicher und auch unberechtigter Kritik ausgesetzt”, spielte Pleischl im Gespräch mit der APA auf Vorgänge im parlamentarischen Justiz- und Spitzel-U-Ausschuss an.

“Manche Politiker hatten offenbar den Eindruck, ein Staatsanwalt würde auf sie angesetzt. Dem war zwar nicht so, aber man sollte den Kollegen eine politische Konfrontation ersparen. So etwas ist gar nicht gut. Es ist daher ein Vorteil, wenn man das ändert”, meinte Pleischl.

Politisch besonders brisante Fälle, in denen es um Vorwürfe von Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit oder Bruch der Amtsverschwiegenheit geht, fallen ohnehin nicht mehr in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Ermittlungen gegen Politiker, die sich derartigen Verdächtigungen ausgesetzt sehen, führt seit Anfang 2009 die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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