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Knalleffekt bei Prozess um Spitzelaffaire

Justitia &copy Bilderbox
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Verhandlung um die so genannte Spitzelaffäre endete mit einem Freispruch für Kreißl und Kleindienst - Die Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig.

Von dem Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurden am Donnerstag der frühere freiheitliche Polizeigewerkschafter Josef Kleindienst und den ehemaligen Wiener FPÖ-Landesparteisekretär Michael Kreißl freigesprochen. Staatsanwalt Michael Klackl gab keine Erklärung ab. Die Urteile im Prozess um die so genannte Spitzelaffäre ist daher nicht rechtskräftig.

Bei der Verhandlung ging es hauptsächlich um die unrechtmäßige Weitergabe von Daten aus dem zentralen Polizeicomputer. Einerseits handelte es sich dabei um einen Bericht über Nuklearkriminalität, den Kleindienst an die Medien weiter gegeben haben soll, obwohl dieser als Verschluss-Akt eingestuft war. Andererseits soll Kreißl Kleindienst gebeten haben, den Termin für eine groß angelegte, geheime Drogen-Razzia zu erfragen, „damit ihn die FPÖ ausschlachten kann“, wie Kleindienst behauptet. Der Wiener FPÖ-Obmann Hilmar Kabas habe vor der Razzia nämlich Zeitungsinserate mit der Forderung, die ausufernde Kriminalität zu bekämpfen, schalten wollen. Kreißl und die FPÖ weisen diese Darstellung entschieden zurück.

Kreißl und Kleindienst waren im September 2002 in der gleichen Causa bereits zu je sechs Monate bedingt verurteilt worden. Der Prozess wurde aber im Dezember neu aufgerollt, nachdem das Wiener Oberlandesgericht im Februar 2003 die Urteile wegen Verfahrensmängeln aufgehoben hatte.

Redaktion: Claus Kramsl

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