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Klimt-Bilder: Kalifornisches Gericht muss warten

Im Rechtsstreit um das Eigentum an sechs Klimt-Bildern hat das US-Höchstgericht das in Los Angeles anhängige Verfahren nun bis zur Entscheidung über die Zulassung der Revision Österreichs gestoppt.

Dies teilte die Finanzprokuratur am Dienstag mit. Die Republik will beim Höchstgericht die Entscheidung kalifornischer Gerichte bekämpfen, die eine Zuständigkeit von US-Gerichten bejaht hatten. Damit kann das Beweisverfahren vorläufig nicht beginnen.

Sollte die Revision Österreichs zugelassen werden, verlängert sich der Verfahrens-Stopp bis zur Entscheidung des Höchstgerichts. Die Entscheidung sei dabei nicht nur von der Referentin des Supreme Court getragen worden, sondern bereits vom Gerichtshof selbst, betonte Gottfried Toman von der Finanzprokuratur gegenüber der APA – damit wolle dieser wohl aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sicherstellen, dass vor jedem weiteren Schritt eines US-Gerichts der Supreme Court selbst die Frage der US-Jurisdiktion prüft und entscheidet.

Kritik übte Toman am Anwalt der Klägerin Maria Altmann, Randol Schoenberg: Dieser hatte am Montag den „Formalismus“ und die mangelnde Gesprächsbereitschaft Österreichs beklagt: In einem laufenden Zivilprozess sei ein direktes Verhandeln mit dem Prozessgegner, also der Republik Österreich, unzulässig. Als Anwalt müsse Schoenberg wissen, dass er sich in solchen Fällen ausschließlich an die die Republik Österreich in Los Angeles vertretende Anwaltskanzlei zu wenden habe: „Eine solche Vorgangsweise ist nicht nur im europäischen Rechtsbereich, sondern auch im amerikanischen Rechtsbereich standesrechtlich geboten.“

Im Prozess geht es um einen Rückgabeanspruch der Bilder von Gustav Klimt „Adele Bloch-Bauer I“, „Adele Bloch-Bauer II“, „Apfelbaum I“, „Buchenwald (Birkenwald)“ und „Häuser in Unterach am Attersee“ sowie „Amalie Zuckerkandl“.

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