Das Verkehrsarbeitsinspektorat im Bundesministerium für Verkehr musste Einspruch gegen die bereits erteilte Genehmigung der MA64 erheben, da weder das Brandschutzgutachten überprüft wurde, noch ein Katastrophenplan für eine mögliche Evakuierung der Passagiere vorliegt und auch die Arbeitnehmerschutzmaßnahmen für das Personal nicht überprüft wurden.
Vor allem Brandschutz- und Evakuierungspläne sind von größter Wichtigkeit, die eine Brandkatastrophe wie in Kaprun verhindern können. Wenn alle Auflagen von der MA64 berücksichtigt werden, kann diese die Genehmigung erteilen und muss nicht mehr vom Verkehrsministerium begutachtet werden.
Dazu ÖVP-Landtagsabgeordneter Gerstl: „Durch dieses verkürzte Verfahren liegt nun alles an der MA64, die sich rasch um die Abwicklung kümmern muss, sodass die klimatisierten U-Bahnwägen für die Wienerinnen und Wiener bald in Einsatz kommen.“