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Klimaschutz als Ziel und Grundsatz staatlichen Handelns

Bregenz – Die Verankerung des Klimaschutzes in der Landesverfassung ist eines der Themen, die am Mitt­woch, 23. Jänner 2008, im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages behandelt werden.

Der Kontrollausschuss wird sich mit einem Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes auseinander setzen.

Um 9.00 Uhr tritt im Montfortsaal des Landhauses in Bregenz der Kontrollausschuss unter Vorsitz von Michael Ritsch zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt ist dabei der Prüfbericht des Landes-Rechnungshofes über den Sozialfonds mit dem Schwerpunkt Suchtkrankenhilfe.

Um 10.30 Uhr befasst sich der Rechtsausschuss unter Vorsitz von Landtagsvizepräsidentin Bernadette Mennel mit einem Antrag der Abgeordneten Gögele, Ritsch, Amann und Rauch über eine Änderung der Landesverfassung. Damit soll der Klimaschutz als Ziel und Grundsatz staatlichen Handelns hervorgehoben werden. In einem weiteren Antrag der Abgeordneten Fritz und Kollegen geht es um Grundlagen für eine aktive, moderne Integrationspolitik.

Der Rechtsausschuss befasst sich außerdem mit vier Vorlagen der Landesregierung. Zur Diskussion stehen eine Vereinbarung mit dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation der Finanzierung des Gesundheitswesens, eine weitere Art. 15a- B-VG Vereinbarung über eine Änderung der zivilrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verkehr von Baugrundstücken, der 31. Bericht über den Föderalismus in Österreich und der Tätigkeitsbericht 2006 des Föderalismusinstituts.

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