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Klimademo ist in Wien schulbezogene Veranstaltung

Klimademo ist In Wien und Vorarlberg schulbezogene Veranstaltung.
Klimademo ist In Wien und Vorarlberg schulbezogene Veranstaltung. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die am Freitag stattfindende globale Klimademo ist von den Bildungsdirektionen Wien und Vorarlberg erneut zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt worden.
Fridays For Future-Klimademo am Freitag

Damit können Schüler auf freiwilliger Basis und nach Anmeldung automatisch im Rahmen des Unterrichts etwa an einer Demo teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings die Beaufsichtigung durch Lehrer.

Klimademo am Freitag in Wien erst ab 13.30 Uhr

Das haben die beiden Behörden schon bei vergangenen Klimastreiks gemacht - wobei in Wien die Kundgebung ohnehin erst um 13.30 Uhr und damit fast am Ende des Schultags beginnt. In Bregenz wird dagegen bereits um 10.30 Uhr gestartet.

Eigentlich müssen schulbezogene Veranstaltungen im jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) oder Schulforum der Schule beschlossen werden. Sind mehrere Schulen betroffen, kann dies aber auch die jeweilige Bildungsdirektion für alle tun.

In allen anderen Bundesländern können Schüler dann teilnehmen, wenn dies von Eltern, Lehrern und Schülern im SGA bzw. im Schulforum vereinbart wurde. Auch dann gelten die Einschränkungen für schulbezogene Veranstaltungen (Freiwilligkeit, Anmeldung, Beaufsichtigung). Theoretisch könnte sogar die Direktion einer Schule den Klimastreik zur Schulveranstaltung erklären - dann wäre die Teilnahme verpflichtend.

Schulen dürfen Schüler nicht einfach so zu einer Demo schicken

Einfach so dürfen Schulen ihre Schüler und Lehrer aber nicht zu einer Demo schicken, hat das Bildungsministerium in einem Erlass anlässlich des Earth Strikes vor drei Jahren klargestellt. Eine schulbezogene Veranstaltung liegt nur dann vor, wenn sie irgendwie mit dem Unterricht verknüpft wird - im Fall einer Klimademo also etwa durch die Behandlung von Klimaschutz im Vorfeld bzw. in der Nachbereitung.

Kommt keine schulbezogene Veranstaltung zustande, etwa weil keine Lehrer die Beaufsichtigung übernehmen wollen, dürfen Schüler während der Schulzeit nicht mitdemonstrieren. Das gilt auch für den Fall, wenn sie eine Entschuldigung der Eltern bringen - eine Demoteilnahme ist kein Grund für ein gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht.

(APA/Red)

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