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Klimaanlagen-Regelung in Wiener Gemeindebauten sorgt für Aufregung

Dass Klimaanlagen nur für Mieter mit Pflegestufe 6 genehmigt werden, ist für die Volksanwältin "nicht nachvollziehbar".
Dass Klimaanlagen nur für Mieter mit Pflegestufe 6 genehmigt werden, ist für die Volksanwältin "nicht nachvollziehbar". ©APA/Canva (Sujet)
Volksanwältin Gabriela Schwarz kritisiert das Klimaanlagen-Verbot in Wiener Gemeindewohnungen. Der Schutz vor Sommerhitze sei unzureichend geregelt.
Altbauwohnungen von Hitze betroffen
Run bei mobilen Klimageräten

Nach der jüngsten Hitzewelle meldet sich Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) zu Wort, die in kommunalen Angelegenheiten unter anderem für Baurecht und Wohn- und Siedlungswesen zuständig ist. Für sie ist "nicht nachvollziehbar", dass Wiener Wohnen in Gemeindebauanlagen grundsätzlich keine Klimaanlagen genehmigt. "Schwitzen erlaubt, Kühlen verboten lautet offenbar das Motto von WienerWohnen", kritisiert Schwarz diese Haltung. Gemeindewohnungen würden so "zur Hitzefalle".

Klimaanlage im Gemeindebau nur bei Pflegestufe 6: Kritik an Wiener Wohnen

Gerade in Großstädten wie Wien würden heißen Sommer für immer mehr Menschen zu einer körperlichen Belastung - auch im eigenen Wohnraum, gibt Schwarz zu bedenken. Der Einbau von Klimaanlagen ist nach dem Mietrechtsgesetz allerdings bewilligungspflichtig und wird laut Schwarz seitens Wiener Wohnen nur dann genehmigt, wenn an der Adresse Mieterinnen oder Mieter gemeldet sind, die Pflegestufe 6 beziehen. Das sind körperlich eingeschränkte Menschen, die einen intensiven Pflegebedarf haben und bei fast allen alltäglichen Aufgaben auf Hilfe angewiesen sind.

Volksanwältin fordert Einzelfall-Prüfung

Die Volksanwältin appelliert an Wiener Wohnen, diese Position zu überdenken und eine Einzelfall-Prüfung anstelle einer "Einheitsregel" einzuführen: "Nicht nur bettlägerige Personen der Pflegestufe 6, sondern auch Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen, Seniorinnen und Senioren, Kinder und viele andere leiden unter den hohen Temperaturen im Sommer." Zudem verweist Schwarz darauf, dass Verbesserungen nach dem Mietrechtsgesetz zulässig seien: "Und eine Klimaanlage trägt eindeutig zur Verbesserung der Lebensqualität bei, wenn Menschen bei über 30 Grad in der Nacht nicht schlafen können."

(APA/Red)

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