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Klimaaktivistin Krumpeck in Wien in Haft

Klimaaktivistin Krumpeck trat in Wien Ersatzfreiheitsstrafe an
Klimaaktivistin Krumpeck trat in Wien Ersatzfreiheitsstrafe an ©APA/FLORIAN WIESER
Mitbegründerin der "Letzten Generation" in Österreich, Martha Krumpeck, befindet sich seit Mittwochvormittag in Wien in Haft. Laut der Organisation ist sie eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten.
Aktivisten klebten sich am Wiener Ring fest

Die 31-Jährige ist eine Ersatzfreiheitsstrafe in Wien angetreten, die ihr für wiederholte Verkehrsblockaden auferlegt wurde. Sie soll für insgesamt 44 Tage ins Gefängnis. Krumpeck hatte sich gemeinsam mit anderen Umweltaktivisten und Aktivistinnen zuletzt öfters an viel befahrenen Straßen in Wien angeklebt.

Klimaaktivistin Krumpeck trat Ersatzfreiheitsstrafe in Wien an

"Ich habe keine Angst davor, ins Gefängnis zu gehen. Es ist trotzdem schade, dass man auch in Österreich lieber Menschen einsperrt, als sich um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu kümmern. Gerade jetzt in der Klima- und Energiekrise braucht es sinnvolle Sparmaßnahmen - Tempo 100 auf der Autobahn kostet nichts, spart hunderttausende Liter Sprit im Jahr und sorgt nebenbei für weniger Lärm, bessere Luft und mehr Verkehrssicherheit. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte folgen müssen", sagte Krumpeck.

"Werde mich auch nach meiner Entlassung wieder auf die Straße setzen"

Angesprochen auf ihre Pläne für die Zeit nach der Haft entgegnet sie: "Ich werde mich auch nach meiner Entlassung wieder auf die Straße setzen, weil ich nicht tatenlos zuschauen kann, wie die Zukunft unserer Kinder dem fossilen Wahnsinn geopfert wird. Wenn diese Regierung nicht in der Lage ist, die einfachsten, billigsten Maßnahmen für unser Überleben zu treffen, dann bleibt nur noch ziviler Widerstand."

Aktivisten kleben sich auf Straßen

Die Aktivistinnen und Aktivisten, die sich auf Straßen ankleben, werden meist wegen des Delikts der Ordnungsstörung und Delikten nach der Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise das Nicht-Benutzen des Gehsteiges als Fußgänger, angezeigt. Wird die Blockade als Versammlung eingestuft, ist auch eine Anzeige nach dem Versammlungsgesetz möglich. Das Lösen von der Fahrbahn wird schonend von der Feuerwehr durchgeführt.

(APA/Red)

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