Klima-Klage gegen Österreich eingebracht

Dieser zwischenstaatliche Vertrag gibt demnach fossilen Konzernen die Macht, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. "Der Vertrag verzögert und verteuert somit die Energiewende und behindert die Regierungen dabei, ihre Klimaverpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens zu erfüllen", so Attac.
Klima-Klage nicht nur gegen Österreich eingebracht
"Mit dem Energiecharta-Vertrag ermöglichen die beklagten Regierungen ihren Unternehmen, legitime Klimaschutzmaßnahmen anderer Staaten anzufechten. Dies ist unvereinbar mit internationalen Klimaverpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens und verstößt gegen die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention", argumentierte die Pariser Anwältin Clémentine Baldon, die die Klägerinnen und Kläger vertritt.
Attac: IPCC-Bericht warnt
Neben der UNO, dem EU-Parlament und zahlreichen Experten warnt laut Attac auch der jüngste Bericht des Weltklimarates IPCC davor, dass die im ECT enthaltene Paralleljustiz für Konzerne schon alleine durch mögliche Klagen eine abschreckende Wirkung auf die Klimapolitik hat. Sollte die Klage vor dem EGMR erfolgreich sein, könnte der Gerichtshof erklären, dass die Staaten Hindernisse für mehr Klimaschutz - wie eben den ECT - beseitigen müssen.
(APA/Red)