Dieses Urteil ist rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit und bestätigte damit einen Bericht der “Augsburger Allgemeinen” (Freitag). Das Gericht sprach Klatten einen vollstreckbaren Titel über die Millionensumme plus Zinsen zu. 30 Jahre lang kann sie das Geld von ihrem Erpresser zurückfordern. Von den knapp 9,5 Millionen Euro sind sieben Millionen für die Klägerin, den Rest erstritten ihre Anwälte für zwei andere von dem Mann geschädigte Frauen. Es gilt jedoch als fraglich, ob sie je etwas davon wieder sehen werden. Der Verbleib des Geldes ist unklar.
Der Schweizer war im März wegen gewerbsmäßigen Betrugs und versuchter gewerbsmäßiger Erpressung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Klatten und weitere Frauen verführt und sie mit einer Lügen-Geschichte von einem Unfall zu Millionenzahlungen gebracht. In dem Prozess hatte er keine Angaben darüber gemacht, wo das ergaunerte Geld geblieben ist. Auch zu einem italienischen Sektenführer als möglichen Komplizen, dem er die Millionen gegeben haben soll, hatte sich der Erpresser nicht geäußert.
Nach Angaben des Gerichtssprechers wurde die Klage der Quandt- Erbin in Augsburg verhandelt, da ihr Erpresser in Landsberg am Lech im Gefängnis sitzt, was zum Gerichtsbezirk Augsburg gehört. Da sich der Beschuldigte zur Klage nicht geäußert hatte, erging im Oktober ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren. Weil er keinen Einspruch einlegte, ist das Urteil nun rechtskräftig.