Große EU-Länder wie Deutschland, Frankreich und Spanien signalisierten allerdings Widerstand gegen den Vorschlag der EU-Kommission, den Staaten beim GVO-Anbau Selbstbestimmungsrecht einzuräumen. Offen ist daher auch, ob eine notwendige qualifizierte Mehrheit zur Änderung der Richtlinie zustande kommt.
Berlakovich bezeichnete den Entwurf der EU-Kommission als “entscheidenden Fortschritt” im Sinne der Subsidiarität der EU-Staaten. “Der Vorschlag trägt dem Wunsch der Menschen in den Regionen Europas Rechnung.” Es gehe darum, den Staaten Wahlfreiheit bei GVO zu gewähren. Wegen seiner kleinstrukturierten Landwirtschaft sehe Österreich im Anbau gentechnisch veränderter Organismen keinen Sinn, betonte der Umweltminister.
Fast zwei Drittel der EU-Staaten argumentierten grundsätzlich für die Möglichkeit, nationale GVO-Anbauverbote zu schaffen. Anders dagegen die Sicht Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Tschechiens und der Slowakei.
EU-Gesundheitskommissar Dalli kündigte an, dass die EU-Behörde noch im November die von zahlreichen EU-Staaten geforderten neuen Leitlinien für die Umwelt- und Risikobewertung der EFSA vorlegen will. Die EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit war von mehreren Staaten, darunter Österreich, wiederholt als zu gentechnik-freundlich kritisiert worden. Auf ihre Gutachten stützt sich die EU-Kommission bei der Zulassung von GVO-Produkten.