Klage um Missbrauch als Pflegekind abgewiesen

Nach der Abweisung einer Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark durch ein ehemaliges Pflegekind, das in den 1970er- und 80er-Jahren von seiner Pflegemutter gequält wurde, ist der Betroffene nun auch in der letzten Instanz beim Obersten Gerichtshof in Wien gescheitert.
Fall um Missbrauch als Pflegekind verjährt
Wie der ORF am Freitag berichtete, wurde die Klage auf 600.000 Euro Entschädigung abgewiesen. Der Betroffene hätte die Ansprüche früher geltend machen müssen. Die Sache sei verjährt, bestätigte der OGH.
In der Klage des Betroffenen ging es hauptsächlich um die Frage, ob der Fall verjährt ist oder nicht. Dass der Mann damals als Pflegekind missbraucht wurde, stehe außer Zweifel. Aus Sicht des Betroffenen war er bis 2016 nicht in der Lage, eine Klage einzubringen und sich Recht zu verschaffen, da er mangels Bildung nicht dazu fähig war. Diese Bildung sei ihm als Pflegekind nicht in ausreichendem Maß zugekommen.
Als Pflegekind Missbrauchter will vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen
Allerdings sahen das die Instanzen anders. Das Zivillandesgericht stellte schon vor Jahren fest: "Ab 1987, mit 21 Jahren also schon, war er mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage zu verstehen, dass er für etwas, was ihm in seiner Kindheit und Jugend widerfahren ist, Ansprüche geltend machen könnte. Mit 21 habe er schon eine Stunde lang in seinem Jugendamtsakt lesen können - auch dass die Pflegemutter, bei der er mit Wissen des Jugendamts untergebracht war, wegen Mordes an einem Neugeborenen verurteilt war." Vor rund vier Jahren hatte der Kläger bereits 25.000 Euro vom Land Steiermark als eine Art Wiedergutmachung erhalten. Laut ORF-Bericht will der Betroffene nun versuchen, sich noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
(APA/Red)