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Kirtag in Ottakring mit wilder Rauferei

Eine wilde Rauferei am Ottakringer Kirtag hat Folgen: Vater und Sohn mussten vor Gericht. Als Polizisten den rabiaten 23-Jährigen bändigen wollten, kam ihm Vater tatkräftig zu Hilfe...

Nach einer wilden Rauferei am Ottakringer Kirtag sind am Montag ein 23-jähriger Mann und sein 53 Jahre alter Vater im Wiener Straflandesgericht verurteilt worden. Der Jüngere war im vergangenen September auf dem gleichermaßen beliebten wie bodenständigen Volksfest zunächst auf einen Unbekannten losgegangen und hatte dann die einschreitenden Polizisten attackiert. Sein Vater kam ihm gegen die Uniformierten zu Hilfe, weil er – wie er nun Richterin Gerda Krausam weismachen wollte – diese nicht als solche erkannt habe.

Der 23-Jährige hatte einem 40-Jährigen ein paar Kopfstöße verpasst, “weil der irgendwas in unsere Richtung g’ruf’n hat”. Er habe sich “bedroht g’fühlt” und ihm deshalb “halt a paar geb’n”, gab er zu Protokoll.

“Auf dem Kirtag gibt’s meistens größere Probleme. Immer wieder haben wir Raufereien, weil sich die Leut’ untereinander nicht vertragen”, berichtete ein Polizeibeamter, der seit Jahren im 16. Wiener Gemeindebezirk im Einsatz ist, im Zeugenstand. Beim Versuch, den 23-Jährigen zu bändigen, hatten er und mehrere Kollegen gewisse Schwierigkeiten, weil dieser um sich schlug und nur mit Mühe zu Boden gebracht werden konnte, wo ihm die Gesetzeshüter Handschellen verpassen wollten.

In diesem Moment stürzte sich der Vater ins Gemenge, wobei er “Was macht’s ihr mit meinem Buam?” ausrief. Der 53-Jährige riss einen Beamten zur Seite und begann, auf diesen einzuschlagen. “Es war dunkel. I hab nix g’sehen. Das Dunkelblau, das der ang’habt hat, hab i im Finstern net erkennen können. I hab net g’wusst, dass des Polizisten san”, sagte der 53-Jährige.

Zugeschlagen habe er nur, “weil der sie auf mein’ Fuß draufg’lahnt hat. Hat der net g’sehn’, dass i Gesundheitsschuach ang’habt hab’? I hab an hinigen Fuß!” Es sei nicht sicher nicht seine Absicht gewesen, dem Polizisten im weiteren Verlauf damit “in die Hoden zu treten”. Dazu sei es “wegen dem Gerangel “gekommen.

Neben einer Hodenprellung erlitt der 27-jährige Beamte zahlreiche Hämatome, Abschürfungen und Kratzer. Der bisher unbescholtene Vater, von Beruf Maler und Anstreicher, wurde wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er dem Opfer 200 Euro Schmerzengeld bezahlen.

Der Sohn, der eine abgebrochene Lehre hinter sich und bereits mehrere Vorstrafen auf dem Kerbholz hat, fasste wegen versuchten Widerstands und Körperverletzung acht Monate Haft aus, wovon eines unbedingt ausgesprochen wurde.

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