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Kindeswohlkommission: Kinderrechte werden nur unzulänglich eingehalten

Einen "Fleckerlteppich" bei Entscheidungen sieht die Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss
Einen "Fleckerlteppich" bei Entscheidungen sieht die Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss ©APA/HELMUT FOHRINGER
Fazit der Kindeswohlkommission: Österreich wird bei Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Sachen Kinderrechte internationalen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen "nur unzulänglich gerecht".
Zusammensetzung der Kindeswohlkommission
Flüchtlingsbetreuung wieder verstaatlicht

Zu diesem Ergebnis kommt die von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss geleitete Kindeswohlkommission. "Beim Vollzug kommt wenig davon an", so Griss bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Außerdem gebe es beim Schutz unbegleiteter Minderjähriger einen "Fleckerlteppich" je nach Bundesland.

Asyl- und Bleiberecht: Kogler rief Kindeswohlkommission ins Leben

Das Gremium war von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach der Abschiebung von Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien eingesetzt worden. Die Kommission sollte sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen.

Für ihren 400-seitigen Bericht sprach sie unter anderem mit Auskunftspersonen, analysierte Gesetzestexte, wertete Fragebögen aus und sah sich Fälle aus der Vollzugspraxis an.

Griss: "Einhaltung von Kinderrechten schlicht Glückssache"

Zum Teil ist die Einhaltung von Kinderrechten schlicht Glückssache, meinte Griss. "Entscheidungen über den Schutz Minderjähriger und den Schutz von Familien fallen sehr unterschiedlich aus bei gleichem Sachverhalt" - je nach zuständigem Richter oder Referenten. "Manche nennen das eine Lotterie." Habe man Glück, erwische man einen Zuständigen, der sich tatsächlich mit der Materie befasse, Empathie und Bemühen um die Rechte von Kindern mitbringe. Dann erhalte man auch eine positive Entscheidung. "Wenn man Pech hat, ist das nicht der Fall."

"Für den Rechtsstaat ist das ein Übel"- klare Richtlinien gefordert

Es sei zwar nicht nur in Österreich so, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich beurteilt werden, meinte Griss. Aber: "Für den Rechtsstaat ist das ein Übel." Konsequenz: Für das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen sowie das Bundesverwaltungsgericht müsse es klare Richtlinien geben. Als Vorbild könne etwa Schweden dienen, wo es eigene Vorgaben gibt, wie eine strukturierte Kindeswohlprüfung funktioniert.

Verländerung: Unterschiede je nach Bundesland

Ein weiteres Problem bilde die Verländerung. Wer das Glück habe, als unbegleiteter Minderjähriger in Tirol aufgegriffen zu werden, für den sei die Kinder- und Jugendfürsorge sofort zuständig, betonte Griss. In anderen Bundesländern sei das nicht der Fall. "Eine Verländerung kann nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden."

Kommission verlangt unabhängiges Kinderrechtemonitoring

Es brauche daher für die Obsorgeberechtigung einheitliche Standards. Schließlich verlangt die Kommission auch ein unabhängiges Kinderrechtemonitoring - also eine Institution, die sich ansieht, ob das Kindeswohl in Gesetzgebung und Verwaltung gewahrt wird. Vorbild könnte das Monitoring für die Rechte von Menschen mit Behinderung sein.

Innenministeriums-Beirat mit eigenem Kindeswohl-Bericht

Einen eigenen Bericht zu Asylverfahren "unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Kindeswohls" legte am Dienstag der mit Juristen besetzte Beirat des Innenministeriums vor. Vereinzelt werden Forderungen der Kindeswohlkommission geteilt, zum Teil kommt man aber zu anderen Schlüssen und Gewichtungen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne)will die Ansätze der Kindeswohlkommission in ihrem eigenen Bereich "zügig angehen".

Der Beirat des Innenministeriums, bestehend aus den Jus-Professoren Walter Obwexer (Uni Innsbruck), Katharina Pabel (Wirtschaftsuniversität) und Andreas Wimmer (Uni Linz) unter Mitwirkung des emeritierten Zivilrechtlers Helmut Koziol, analysierte die gegenwärtige Rechtslage und gewichtet etwa das Thema Kindeswohl anders als die Kommission. So habe das Kindeswohl in Asylverfahren zwar "herausragenden Stellenwert", aber auch "keine absolute Wirkung". Einen gesonderten völkerrechtlichen, internationalen Schutz auslösenden Tatbestand "Kindeswohl" gebe es nicht.

Lange Verfahrensdauern und entsprechende Integrationsschritte könnten eventuell auf die Nichteinhaltung rechtskräftiger Entscheidungen bzw. die Vereitelung von Abschiebeversuchen zurückzuführen sein, heißt es im Resümee. "Das Verhalten der Eltern hinsichtlich Bewusstseins des unsicheren Aufenthalts und des darauf aufbauenden Aufenthalts sowie der Integrationsschritte ist auch für das Kind relevant." Die Kommission war noch zum Schluss gekommen, dass laut Höchstgerichtsurteilen "Minderjährigen der objektiv unrechtmäßige Aufenthalt nicht im gleichen Ausmaß wie ihren Eltern zugerechnet werden kann".

Empfehlungen der Kommissionen werden aufgegriffen

In anderen Punkten werden im Beirats-Bericht Empfehlungen der Kommissionen aufgegriffen: So wird etwa angekündigt, das Kindeswohl künftig als eigenständigen Prüfungstatbestand in Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu etablieren. Bereits umgesetzt sei die Forderung, negative Bescheide mit Bezug zu Minderjährigen zwingend dem 4-Augen-Prinzip zu unterwerfen. Auch dem Beirat fehlen einheitliche Regelungen für eine Obsorgezuständigkeit in Bundesgrundversorgung.

Zadic betonte in einer Aussendung, dass alle Ministerien für Verbesserungen in ihren Bereichen sorgen müssten. Die Vorsitzende der Kommission, Irmgard Griss, habe in ihrer Präsentation deutlich gemacht, dass "vor allem im Vollzug große Mängel bestehen und die wunden Punkte deutlich aufgezeigt".

Die Kinder- und Jugendsprecherinnen der SPÖ im National- bzw- Bundesrat verlangen in einer Aussendung, dass der Bericht der Kindeswohlkommission auch im Parlament behandelt wird. Nötig seien einzelne Gesetzesänderungen, "vor allem aber auch ein bewussterer und aktiverer Einsatz der Kategorie Kindeswohl in allen Verfahren und Entscheidungen". NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper sah ebenso das Kindeswohl im Gesetzesvollzug durch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und Bundesverwaltungsgericht zu wenig beachtet. "Schaffen es die Instanzen nicht, die Gesetze kinderrechtskonform zu vollziehen, müssen sie adaptiert und unmissverständlich ausformuliert werden."

Obsorgeberechtigte unmittelbar nach Ankunft nötig

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR verlangte wie auch die Bundesjugendvertretung, dass unbegleiteten Minderjährigen umgehend nach ihrer Ankunft Obsorgeberechtigte zur Seite gestellt werden. Derzeit geschehe dies meist erst, wenn sie zum Asylverfahren zugelassen werden. Für UNICEF zeigt der Bericht der Kommission, dass ein "kinderzentrierter Ansatz kein Luxus, sondern Anspruch an alle Akteure und Akteurinnen ist, die über den rechtlichen Status von Kindern und Familien entscheiden".

Caritas und Diakonie mahnten die rasche Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ein. "Insgesamt deckt sich der Bericht mit den Erfahrungen der Caritas, dass internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen im Vollzug nur unzureichend und österreichweit vor allem uneinheitlich umgesetzt werden", so Caritas-Generalsekretärin Anna Parr in einer Aussendung. Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser betonte, dass Kinder keine "Anhängsel" ihrer Eltern seien." Sie dürfen nicht mit abgeschoben werden, weil ihren Eltern - aus welchen Gründen auch immer - kein Schutz in Österreich gewährt wird."

(APA/Red)

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