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Kindesmissbrauch: 33 Jahre Haft für Deutschen in Spanien

In einem Prozess um Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Kindern hat ein Deutscher auf Mallorca ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 47-jährige Hauptangeklagte räumte am Montag zu Beginn des Verfahrens auf der spanischen Ferieninsel ein, pornografische Aufnahmen von zwei Mädchen gemacht und die damals neun und elf Jahren alten Kinder sexuell missbraucht zu haben.


Der Mann habe sich zudem bereit erklärt, den Opfern eine Entschädigung von jeweils 15.000 Euro zu zahlen, berichtete die spanische Nachrichtenagentur Efe. Die Staatsanwaltschaft, die ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 55 Jahren verlangt hatte, reduzierte ihre Forderung auf 33 Jahre Haft. Das Gericht erklärte daraufhin die Verhandlungen für beendet. Die Verkündung des Urteils, das damit praktisch nur noch als Formsache galt, soll in den kommenden Wochen in schriftlicher Form erfolgen.

Die ebenfalls angeklagten Eltern der Mädchen räumten ein, davon gewusst zu haben, dass der 47-Jährige in den Jahren 2012 und 2013 Fotos von den Töchtern in Unterwäsche und Bikinis aufgenommen habe. Das aus Deutschland stammende Paar soll laut Anklage vom Hauptangeklagten Geld erhalten habe. Die Eltern bestritten jedoch, dass ihnen bekannt gewesen sei, dass von ihren Töchtern pornografische Aufnahmen gemacht worden seien.

Die Staatsanwaltschaft setzte für die Eltern die geforderte Strafe von ursprünglich 18 auf jeweils zwei Jahre Haft herab. Außerdem soll das Paar das Sorgerecht verlieren und nach Verbüßung der Haftstrafe fünf Jahre lang keinen Kontakt zu den Töchtern aufnehmen dürfen.

Bei der Festnahme des Hauptangeklagten im September 2013 hatte die Polizei auf Mallorca 23.000 pornografische Fotos und 59 Videos sichergestellt. Nach Informationen der Ermittler hatte der einschlägig vorbestrafte Mann die Aufnahmen über das Internet an Abnehmer in verschiedenen Ländern verkauft. Die Staatsanwaltschaft begründete die Reduzierung der geforderten Haftstrafe damit, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und zur Aufklärung der Straftaten beigetragen habe.

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