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Kindesentziehung in Graz - Anwältin der Mutter stellt Rückführ-Antrag

Der fünfjährige Grazer Bub ist nun mit seinem Vater in Dänemark.
Der fünfjährige Grazer Bub ist nun mit seinem Vater in Dänemark. ©APA
Die Anwältin der Mutter des in Graz am Dienstag vom dänischen Vater entführten fünfjährigen Buben hat am Mittwoch nicht viele Möglichkeiten gesehen, rechtlich vorzugehen: "Wir werden einen Antrag nach dem Haager Übereinkommen zu Kindesentführung stellen, um das Kind nach Österreich zurückzubringen", so Britta Schönhart zur APA.

Im Moment sei es allerdings schwierig, einen solchen Antrag überhaupt zuzustellen, da der Vater nach dänischen Medienmeldungen ja in seinem Heimatland zusammen mit dem Fünfjährigen untergetaucht sein soll.Sie glaube, dass Vater und Bub sich tatsächlich bereits in Dänemark befinden, denn der Mann sei hochintelligent und habe alles sehr genau geplant. Ob die dänischen Behörden dem geplanten Antrag stattgeben, sei schwierig zu sagen. Es gebe ab Zustellung des Antrags ja den zeitlichen Rahmen, binnen sechs Wochen eine Entscheidung zu fällen.

Sie sei auch mit dem österreichischen Justizministerium in Kontakt, so Schönhart. Es gebe auch die Anzeige wegen Kindesentziehung, die zu einem europäischen Haftbefehl für den Vater geführt habe. “Ob dieser von den dänischen Behörden vollstreckt wird, steht in den Sternen”, so Schönhart.

Mit dem Haager Übereinkommen habe man an und für sich ein wirkungsvolles Rechtsmittel in der Hand. Die Anwältin habe mit Fällen in Italien, Deutschland, der Schweiz, Neuseeland oder den USA gute Erfahrungen gemacht. Hintergrund der Tat ist laut der Advokatin ein jahrelanger Obsorgestreit: Dieser Tage habe das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz den Vollzug des Obsorge-Entscheids eines dänischen Gerichts zugunsten des Mannes in zweiter Instanz abgelehnt.

Die verlangte Rückführung des Buben zum Vater berge die Gefahr einer Traumatisierung, besagte ein Gutachten, auf das sich der Spruch laut Anwältin stützte. Der Vater hatte nur ein begleitetes Besuchsrecht erhalten.

Laut der dänischen Zeitung “Jyllands Posten” sollen sich die Grazerin und der Däne 2007 getrennt haben, dann hat die Frau noch drei Jahre in Dänemark gewohnt. Die Mutter hatte das Sorgerecht, der Vater das Besuchsrecht. 2010 ist die Grazerin dann mit dem Buben nach Österreich übersiedelt, aus diesem Grund hat der Mann in Dänemark die Obsorge beantragt und zugesprochen bekommen.

Die Zeitung B.T. meldete, dass der Vater und seine Rechtsberater dabei sind, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. B.T. zitierte offenbar auch aus Facebook-Einträgen des Mannes, wonach dieser am vergangenen Freitag den Fünfjährigen besucht hat: “Ich erwarte einen der allzu seltenen und kurzen Besuche bei Oliver heute Nachmittag. Um 13.00 Uhr werde ich in ein kleines Zimmer eingesperrt, wo ich drei Stunden mit ihm verbringen kann. Es wird schön, ihn wiederzusehen … Während ich warte, denke ich darüber nach, wie unfassbar es ist, dass keine dänische Behörde mir helfen kann – Oliver ist seit eineinhalb Jahren in ein anderes Land entführt – ohne, dass jemand reagiert”, zitierte das Blatt.

(APA)

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