AA

Kindes-Missbrauchs-Verdacht mit Folgen

&copy ahabicher
&copy ahabicher
Für einen 42-jährigen Diplomingenieur wurde ein Albtraum wahr. Der Mann wurde an seinem Arbeitsplatz verhaftet und wegen angeblichen Kindes-Missbrauchs in U-Haft genommen. Obwohl er jetzt wieder frei ist - die Vorwürfe sind nicht belegbar - ist er jetzt deshalb auch den Job los.

Beim Prozess im Wiener Straflandesgericht stellte sich nun heraus, dass die Beweislage gegen den Mann, der sich „nicht schuldig“ bekennt, eher dürftig sein dürfte: Das angebliche Opfer, seine dreieinhalbjährige Tochter, hatte ihn zunächst nie direkt belastet, laut einer psychiatrischen Gutachterin ist die Kleine zudem gar nicht aussagefähig.

Ex-Frau

Die Anschuldigungen beruhen im Wesentlichen auf Aussagen der Ex-Frau des Mannes. Wie die 40-Jährige dem Gericht erklärte, habe sie im August 2005 beim Windelwechseln Rötungen festgestellt und erstmals Verdacht geschöpft, ihr Mann missbrauche die eigene Tochter.

Diese habe das zunächst zwar abgestritten, dann aber „gezeigt, wie er mit dem Daumen so drüber gefahren ist“, sagte die Mutter.

Ein halbes Jahr später habe sie Blut in der Unterhose des Kindes bemerkt und dies neuerlich auf den Vater zurück geführt. Auf Befragen des Schöffensenats musste die Frau allerdings einräumen, dass dieser an jenem Tag bis in den frühen Abend in der Arbeit und später nie alleine in der Wohnung war. „Er hätte es aber machen können, während ich am Klo war“, so die 40-Jährige.

“Völliger Unsinn!”

„Meine Frau hat leider psychische Probleme“, gab der Angeklagte zu Protokoll, der die Vorwürfe vehement zurückwies („Das ist völliger Unsinn!“). Nach der Geburt des Kindes habe sie sich verändert, ihn zum Beispiel darauf angesprochen, ob ihm auch auffalle, dass die Männer auf der Straße ihrem Kind „seltsam“ nachschauen würden. Sie habe sich eingeredet, sie müsse die Tochter vor einem drohenden Missbrauch beschützen, erzählte der Angeklagte. Daran sei letzten Endes die Ehe zerbrochen: „Schließlich war nämlich auch ich dran.“

Im Glauben, ihr Mann komme der Tochter zu nahe, soll die Frau im Vorjahr diese keine Minute mehr aus den Augen gelassen haben. Sie war angeblich bemüht, sich stets im selben Raum wie das kleine Mädchen aufzuhalten, und als der Vater ein Mal liebevoll die Handflächen seines Kindes streichelte, unterband sie dies, weil sie von einem „Annäherungsversuch“ ausging.

Sachverständige

Schließlich schaltete die Frau einen auf Missbrauchsfälle spezialisierten Kinderschutzverein ein. Der Ehemann wurde angezeigt. Als die dreieinhalbjährige Tochter auf Befragen einer Sachverständigen, was der Papa denn gemacht habe, anhand einer anatomischen Puppe auf die Geschlechtsorgane zeigte, genügte das offenbar für einen Haftbefehl.

„Mein Mandant sagt nicht, dass das Kind lügt. Das ist in dem Alter gar nicht möglich. Alle Kinder in diesem Alter unterliegen suggestiven Einflüssen“, gab nun sein Verteidiger zu bedenken.

Der Zeugenauftritt der Mutter verlief recht ungewöhnlich. Zunächst erzählte sie ohne Zusammenhang von sich aus von Müttern, die mit ihren missbrauchten Töchtern aus dem Fenster springen. Dann bedauerte sie: „Ich habe meinen Mann nicht ständig im Auge behalten können!“ Sie musste zwar zugeben, dass ihr Kind auf ihre ständigen Fragen, ob der Papa etwas gemacht habe „Das war ich!“ geantwortet habe: „Aber ich habe weiter gefragt und da hat sie ’Das war der Papa!’ gesagt.“ Der Richter schüttelte nachdenklich den Kopf, worauf die Frau nachlegte: „Sie spielt nicht an sich selbst! Sonst hätte ich es gesehen!“

Arbeitslos

Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Immerhin sitzt der Beschuldigte nicht mehr im Gefängnis – die Justiz dürfte rasch bemerkt haben, dass dieser Fall kein klassisches Kinderschänder-Verfahren darstellt. Der 42-Jährige wurde nach neun Tagen aus der U-Haft entlassen worden, ist seither allerdings arbeitslos. Seine Firma legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf seine weitere Mitarbeit keinen Wert mehr.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 8. Bezirk
  • Kindes-Missbrauchs-Verdacht mit Folgen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen