Im parlamentarischen Verfassungsausschuss wurde eine entsprechende Vier-Parteien-Initiative von allen Fraktionen außer den Grünen angenommen, denen der vorliegende Entwurf nicht weit genug ging. Damit steht dem Beschluss im Plenum des Nationalrats am kommenden Donnerstag nichts mehr im Weg.
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann zeigte sich erfreut, dass Kindern der Rechtsstatus und Schutz gegeben werde, der ihnen zustehe. In der Praxis bedeute dies, dass erstmals Kinderrechte über das Höchstgericht einklagbar seien.
VP-Familiensprecherin Ridi Steibl verwies auf den nun verankerten Rechtsanspruch auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit. Kinder sollen außerdem grundsätzlich Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Allerdings ist eine gesetzliche Beschränkung von Kinderrechten aus bestimmten Gründen möglich, wobei konkret zum Beispiel straf- und fremdenrechtliche Maßnahmen und berücksichtigungswürdige Elterninteressen genannt werden.
Während FPÖ und BZÖ letztlich nach Änderungen in ihrem Sinne dem Antrag der Koalition beitraten, blieben die Grünen bei ihrer Ablehnung, betonte Jugendsprechern Tanja Windbüchler-Souschill. Die Grünen kritisieren, dass “Problembereiche” wie Armutsgefährdung, Bildungschancen, Gesundheit, Jugendwohlfahrt oder die “Differenzierung” von Kindern mit und ohne österreichischen Reisepass bei der geplanten Umsetzung der Verankerung der Kinderrechte ausgespart würden. Nun werde man zumindest versuchen, die Umsetzung genau zu kontrollieren, erklärte Windbüchler-Souschill nach der Abstimmung.