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Kinderpornos angeboten - statt Haft Geldstrafe

Wiener sammelte Kinderpornos und bot diese über das Internet auch Gleichgesinnten an - eine Haftstrafe des Wiener Landesgerichts wurde jetzt aufgrund von "Unangemessenheit" zu einer Geldbuße von 7.200 Euro umgewandelt.

Über das Internet besorgte sich ein 37-jähriger Wiener 250.000 bis 300.000 Dateien mit großteils kinderpornografischem Material. Er sammelte die perversen Bilder nicht nur, er bot sie über ein Filesharing-Programm auch Gleichgesinnten an. Dafür wurde der Computerspezialist im Wiener Landesgericht bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren zu drei Monaten Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren sechs Monaten verurteilt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hielt das für unangemessen: In der Berufungsverhandlung wurden die drei Monate nun in eine Geldbuße von 7.200 Euro umgewandelt.

“Dem Gesetz wurde Genüge getan”


Mit der „empfindlich hohen Geldstrafe“ und der beibehaltenen Bewährungsstrafe sei dem Gesetz genüge getan, begründete der Berufungssenat (Vorsitz: Christine Schwab) die Entscheidung. Im schriftlichen Urteil wird vor allem darauf verwiesen, dass der Mann mittlerweile sein „krankhaftes Suchtverhalten“ mit Antidepressiva und einer Gesprächstherapie behandeln lässt.


„Die soziale Integration des Berufungswerbers und die von ihm nunmehr als behandlungsbedürftig erkannte, die Tatbegehung wohl wesentlich mitbestimmende Sucht nach jeglicher Pornografie, die via Internet nahezu uferlos bezogen werden kann, eröffnet im konkreten Einzelfall die Anwendung des § 43 a Absatz 2 Strafgesetzbuch“, heißt es weiter. Die nunmehr rechtskräftige Sanktion trage „allgemein-prohibitiven Erwägungen hinlänglich Rechnung“.


Bei Teilen der Richterschaft stößt diese Entscheidung des an sich als keineswegs milde bekannten OLG allerdings auf offene Kritik. „Im Interesse der Allgemeinheit wünscht man sich gerade bei Delikten, wo Kinder Leidtragende sind, eine sensiblere Vorgehensweise“, meinte Johannes Jilke von der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung dazu am Freitag im Gespräch mit der APA.


Nicht nur bei Vermögensdelikten sei auf die viel zitierte generalpräventive Wirkung zu achten. „Eine unbedingte Geldstrafe hat natürlich nicht dieselbe abschreckende Wirkung wie das Ersturteil. Es ist mehr als fraglich, ob sich ein potenzieller Täter davon abhalten lässt, Kinderpornos zu beziehen und weiter zu verbreiten“, betonte der selbst auf Sexualdelikte spezialisierte Wiener Strafrichter.

Bilder von missbrauchten Kleinkindern


Auf die Spur des 37-jährigen Wieners war man nach einem Hinweis US-amerikanischer Behörden gekommen. Bei einer einschlägigen Firma hatte der Mann unter anderem Fotos von missbrauchten Kleinkindern – einige davon sichtlich noch im Babyalter – bezogen und mit seiner Kreditkarte bezahlt. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Favoritner Wohnung konnten Unmengen abartiger Bilddateien sichergestellt werden.


In seinem Prozess hatte sich der Mann trotz der erdrückenden Beweislast nicht geständig verantwortet: Die inkriminierten Fotos wären über das File-Sharing-Programm ohne sein Wissen und Zutun auf seinem PC gelandet. Drei Sachverständigen-Gutachten widerlegten jedoch diese Behauptung. Das Erstgericht hielt in diesem Fall einen unbedingt zu verbüßenden Strafteil für notwendig, „um dem Beschuldigten und der Bevölkerung das soziale Unrecht an den von dieser Branche missbrauchten Kindern vor Augen zu führen“.

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