Alle Kinder zwischen sieben und elf können mitmachen, wenn sie an der Verkehrserziehung in der zweiten Schulstufe teilgenommen oder einen Schulverkehrsgarten zum Erwerb eines Fahrradausweise besucht haben, gab die Bundespolizeidirektion Wien in einer Aussendung bekannt.
Aufnahmeprüfung folgt Polizeiausweis
Nach einer Aufnahmeprüfung erhält der Kinderpolizist einen Polizeiausweis im Scheckkartenformat mit Rang (Inspektor) und Dienstnummer. Als Polizist soll das Kind im Verkehrsverhalten vorbildlich sein, vor allem mit seinen Mitschülern freundlich umgehen und anderen Personen gegenüber respektvoll und hilfsbereit sein. Der Kinderinspektor darf auch Papa und Mama ermahnen, wenn sie sich im Auto nicht anschnallen. Als kleiner Polizist darf er seine erwachsenen Kollegen auf der Straße mit Du ansprechen.
Die Möglichkeit, Kinderpolizist zu werden, wird im Zuge von Verkehrssicherheitsaktionen u.a. in den Schulverkehrsgärten der Bundespolizeidirektion Wien angeboten.
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