Ob es für die Beteiligten leichter durchschaubare und einfacher handhabbare Lösungen gibt, hat der VfGH nicht zu beurteilen gehabt. “Für schlechte Formulierungen in Gesetzen ist der Verfassungsgerichtshof nicht zuständig”, sagte Präsident Gerhart Holzinger bei einer Pressekonferenz am Freitag. Nicht alles, was kompliziert sei, sei auch verfassungswidrig. Laut VfGH sind daher sowohl die Regelung zur Zuverdienstgrenze als auch die Rückzahlungsforderungen verfassungskonform.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) und die Oberlandesgerichte hatten beim VfGH eine Prüfung der Art und Weise, wie die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld bzw. zum sogenannten Zuschuss berechnet wird, beantragt. Die Obergerichte hatten in ihren Anträgen unter anderem damit argumentiert, dass die Regelungen schwer nachvollziehbar und undifferenziert seien.
“Die Berechnung des für die Zuverdienstgrenze maßgeblichen Einkommens erreicht nicht ein solches Maß an Kompliziertheit und Intransparenz, dass die Anwendung dieser Regelung für die potenziellen Bezugsberechtigten unmöglich oder in verfassungswidrigerweise erschwert wird”, stellt nun der VfGH fest. Eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen sei mit allen einkommensabhängigen Sozialleistungen zwangsläufig verbunden und mache die Regelung nicht verfassungswidrig. Bedenken gegen eine Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze bestehen daher nicht, so der VfGH.
In Hinblick auf die jahrelang bewusst nicht exekutierten Rückzahlungsforderungen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze durch die FPÖ- bzw. BZÖ-Sozialminister Herbert Haupt und Ursula Haubner stellte Holzinger unmissverständlich fest: Gesetze sind für alle bindend, solange sie nicht geändert oder aufgehoben werden. Das gelte für alle Organe, auch für Regierungsmitglieder.
Das Chaos rund um das Kindergeld war durch eben diesen Verzicht auf Rückforderungen bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze entstanden. Damit hatte sich seit 2002 ein Rückstau gebildet, auf den Ex-Familienministerin Andrea Kdolsky (V) mit zwanzigprozentigen Stichproben reagiert hatte. Inzwischen sind tausende Rückzahlungsforderungen versandt worden. Staatssekretärin Christine Marek (V) hat inzwischen die Regelung beim Kindergeld-Zuschuss, eine Art Darlehnen für einkommensschwache Familien, das zurückbezahlt werden muss, entschärft.
Die Arbeiterkammer plädierte trotz der heutigen VfGH-Entscheidung für eine praxisgerechte und verständliche Neuregelung des Gesetzes. AK-Präsident Herbert Tumpel verlangte, dass die Zuverdienstgrenzen vom jährlichen auf ein monatliches Bruttoeinkommen umgestellt werden, die Wahlmöglichkeit zugunsten einer Arbeitszeitgrenze bis zu 24 Stunden eingeführt und die Zuverdienstgrenze jährlich valorisiert wird.
ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl bezeichnete die heutige Entscheidung als “wichtig”, denn bei “einkommensabhängigen Sozialleistungen gibt es immer Grenzen”. BZÖ-Familiensprecherin Haubner verlangte, dass der Zuschuss in eine nicht rückzahlbare Familienförderung umgewandelt und die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld aufgehoben wird.