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Kindergeld: Rund 4.500 Väter bekommen Nachzahlungsbescheid

Rund 4.500 Personen erhalten in Bälde einen Nachzahlungsbescheid von den Finanzbehörden. Die Betroffenen sind größtenteils Väter, die den Kindergeld-Zuschuss für die Mutter ihres Kindes begleichen sollen.

Ein entsprechender Bericht in der Tageszeitung “Die Presse” (Donnerstag-Ausgabe) wurde der APA vom Finanzministerium bestätigt. Hintergrund ist die Regelung, wonach einkommensschwache Alleinstehende – in der Regel Frauen – , täglich zusätzlich 6,06 Euro zum Kindergeld erhalten können. Die Summe muss das Finanzamt laut Gesetz später vom anderen Elternteil – zumeist dem Vater des Kindes – zurückfordern.

Die ersten Kindergeld-Zuschüsse wurden in den Jahren 2002 und 2003 ausbezahlt, die Rückforderungsfrist dafür verjährt Ende 2008. Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, man habe die Gesetzeskonformität dieser Regelung vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts prüfen lassen. Da dieser keine Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität geäußert habe, sei man nun “gezwungen” das Gesetz zu exekutieren.

Der Kindergeld-Zuschuss ist ein Darlehen für Einkommensschwache. Bei Überschreiten gewisser Einkommensgrenzen muss der Zuschuss an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Bei Alleinstehenden gilt: Hat der Elternteil des Kindes, welcher den Zuschuss erhalten hat, den anderen Elternteil bekanntgegeben, dann ist dieser zur Rückzahlung verpflichtet. Der Anwalt Günter Tews kündigt eine “Sammelklage” gegen diese Regelung an und hält sie für verfassungswidrig: “In Wahrheit beantragt die Mutter hier ein Darlehen, das der Vater zurückzahlen muss.”

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