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Kindergeld-Reform ohne Kündigungsschutz beim Papa-Monat

Die Ministerinnen einigten sich doch
Die Ministerinnen einigten sich doch
Lange hat's gedauert, nun erblickte die Kindergeld-Reform doch das Licht der Welt: Inmitten der Negativ-Schlagzeilen nach der Hofburg-Wahl konnten Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) am Dienstag vor dem Ministerrat das neue Kindergeld-Konto verkünden. Mit ihm kommt auch ein Papa-Monat, aber ohne Rechtsanspruch und besonderen Kündigungsschutz.


Das Kindergeld-Konto “bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern”, frohlockten die Ministerinnen am Dienstag unisono. Die Verhandlungen der vergangenen Monate verliefen freilich weniger harmonisch: Karmasin hatte die Reform Mitte März sogar für “gestorben” erklärt, weil sich die SPÖ nicht bewege. Die Regierungsspitzen zitierten die Ministerinnen schließlich zurück an den Verhandlungstisch.

Knackpunkt war bis zuletzt der von der SPÖ so lange geforderte Papa-Monat, nun “Familienzeit” getauft. Väter können künftig direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro (gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner). Herausholen konnte Heinisch-Hosek letztlich, dass während der “Familienzeit” volle Kranken- und Pensionsversicherung besteht.

Abgeblitzt ist die Frauenministerin aber mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf den Papa-Monat, das heißt, der Arbeitgeber muss zustimmen. Auch ein spezieller Kündigungsschutz wird im Gesetz nicht festgehalten, was die Wirtschaftskammer freut und Teile der Opposition verstimmt. SPÖ und ÖGB verweisen aber auf die Gesetzeserläuterungen, wo das Gleichbehandlungsgesetz erwähnt wird.

Der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht gelte immer und selbstverständlich auch für den Papa-Monat, erläuterte Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Mazal von der Universität Wien dazu auf Anfrage der APA. Einen besonderen Kündigungsschutz – wie etwa nach dem Mutterschutzgesetz – gibt es beim Papa-Monat aber nicht. Der Unterschied liegt laut dem Experten darin, dass der Arbeitgeber beim besonderen Kündigungsschutz vor Ausspruch der Kündigung den Prozess gewinnen muss und der Elternteil bis zur Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidung im aufrechten Dienstverhältnis ist. Liegt hingegen – wie nunmehr geplant – kein besonderer Kündigungsschutz vor, ist die Kündigung zunächst wirksam, die gekündigte Person muss dagegen klagen und den Prozess gewinnen.

Kein Arbeitgeber werde “so unintelligent” sein, dass Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme eines Papa-Monats Nachteile erleiden würden, gab sich Heinisch-Hosek bei einem gemeinsamen Auftritt mit Karmasin dennoch zufrieden. Alles in allem sei man “sehr stolz” auf die erzielte Einigung.

Abgesehen vom jahrelang heiß diskutierten Papa-Monat bringt die Reform auch eine Neuaufstellung des Kinderbetreuungsgeldes: Das einkommensabhängige Modell bleibt zwar bestehen, die vier Pauschal-Varianten verschmelzen aber ab 1. März 2017 zu einem flexibleren Konto: Eltern erhalten eine einheitlichere Gesamtsumme (bis zu 15.449 Euro), können aber die Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen wählen.

Ebenfalls neu: Wenn die Betreuung zwischen den Eltern gleichmäßig, also 50:50 oder 60:40 aufgeteilt wird, gibt es als “Partnerschaftsbonus” 1.000 Euro. Das gilt auch für Bezieher des einkommensabhängigen Kindergelds. Die FPÖ kritisierte den Bonus als Diskriminierung von Alleinerziehenden.

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