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Kindergeld-Entwurf mit kleiner Überraschung

Wien - Familienministerin Andrea Kdolsky (V) legte am Donnerstag den lange erwarteten Entwurf für die Kindergeld-Novelle vor - und wartete mit einer kleinen Überraschung auf.

Nicht nur die bereits bekannten Punkte Kurzvariante und Anhebung der Zuverdienstgrenzen für Bezug und Zuschuss sind darin enthalten, sondern auch eine weniger scharfe „Sanktion“ bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze. Nicht inkludiert ist die Gleichstellung der Alleinziehenden der Bezugsdauer, Frauenministerin Doris Bures (S) hofft aber weiterhin darauf. Für die Opposition war der Entwurf Anlass für einige Kritik.

Vier wesentliche Änderungen enthält der Entwurf laut Kdolsky: Neben dem bestehenden Modell von 436 Euro monatlich für 36 Monate (mindestens sechs davon der Partner) wird es künftig auch eine Kurzleistungs-Variante von 800 Euro monatlich für 18 Monate (drei Monate der Partner) geben. Alleinerziehern werden maximal 30 bzw. 15 Monate Kindergeld zugestanden.

Weiters können Kindergeldbezieher künftig nicht mehr nur 14.600, sondern 16.200 Euro pro Jahr dazu verdienen. Die selbe Zuverdienstgrenze wird auch für Alleinerzieher gelten, die den Zuschuss von 6,06 Euro täglich erhalten. Sie verloren diesen (später ab einer gewissen Einkommensgrenze zurückzuzahlenden) Zuschuss bisher ab einem Zuverdienst von 5.200 Euro.

Und schließlich muss mit einer neuen „Einschleifregelung“ bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht mehr das gesamte Kindergeld des betreffenden Jahres, sondern nur mehr der Betrag zurückbezahlt werden, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird.

In Kraft treten sollen die Neuerungen mit 1. Jänner 2008. Aber von drei Punkten – den höheren Zuverdienstgrenzen für Bezug und Zuschuss sowie der Einschleifregelung – werden auch Eltern profitieren, deren Kinder schon früher geboren wurden. Nur für Geburten nach dem 31. Dezember 2007 wird die Wahlmöglichkeit zwischen Lang- und Kurzvariante bestehen.

Kdolsky gab den Entwurf am Donnerstag in die sechswöchige Begutachtung. Frauenministerin Bures ist zuversichtlich, in diesen nächsten Wochen noch die Gleichstellung der Alleinerzieher mit den Paaren in der Bezugsdauer ausverhandeln zu können. Prinzipiell ist sie erfreut, dass nun das Kindergeld flexibilisiert wird. Das habe sie in den Koalitionsverhandlungen der ÖVP „abgerungen“, beanspruchte Bures die Urheberschaft.

Kdolsky bekräftigte ihre Skepsis gegenüber einer längeren Bezugsdauer für Alleinerzieher. Die Intention der verpflichtenden geteilten Betreuung bei dreijährigem Bezug sei gewesen, für Väter einen Anreiz zu schaffen. Das sei auch gelungen, heute liege die Väterbeteiligung bei 3,8 Prozent. Zudem würden 95 Prozent 30 Monate Kindergeld in Anspruch nehmen; „von einer Benachteiligung Alleinerziehender kann also keine Rede sein“.

Wenig begeistert war die Opposition. Die Grüne Familiensprecherin Sabine Mandak gestand Kdolskys Entwurf zwar zu, dass er „einige Verbesserungen“ bringen werde, sieht aber immer noch „etliche Schwachpunkte“ wie die die Benachteiligung der Alleinerzieherinnen. Mandak und Ex-Sozialministerin Ursula Haubner (B) kritisierten, dass die Kurzvariante eine finanzielle Einbuße von mehr als 1.000 Euro bedeute. Haubner zog ein ganz vernichtendes Resümee: Sie sprach von einer „familienpolitischen Bankrotterklärung“. FPÖ-Familiensprecherin Barbara Rosenkranz störte, dass bei einem Bezug von 36 bzw. 18 Monaten sich die Partner die Kinderbetreuung aufteilen müssen. Das sei „familien- und partnerschaftsfeindlich“, meinte sie.

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