Der Großteil der Bescheide – konkret 1.456 von 1.698 – betrifft allerdings nur den Zuschuss zum Kindergeld. Diesen können besonders einkommensschwache Personen beantragen. Dabei handelt es sich um eine Art rückzahlbares Darlehen. Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld an sich haben 242 Bezieher überschritten.
Zahlen über Klagen von Betroffenen gegen die Rückzahlung lagen im Familienministerium laut Pressesprecher Jürgen Beilein nicht vor. Die Gesamtrückforderungssumme aller Bescheide dürfte die 200.000 Euro-Marke bereits deutlich überschreiten.
Bei der Entwicklung des Kindergeldes selbst gab es in den letzten Jahren kaum Änderungen. Die Bezieherzahl schwankte insgesamt rund um 163.000, der Männeranteil lag bei knapp 6.000 – also nicht einmal vier Prozent.