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Kindergeld: AK erkämpfte 12.000 Euro für Mutter

Alleinerzieherin wartete sechs Jahre auf Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes.
Alleinerzieherin wartete sechs Jahre auf Zahlung des Kinderbetreuungsgeldes. ©pixabay.com (Symbolbild)
Die Arbeiterkammer konnte für eine junge Mutter und ihr nun sechsjähriges Kind eine Nachzahlung des Kinderbetreuungsgeldes von knapp 12.000 Euro erkämpfen.

Die Arbeiterkammer hat für eine alleinerziehende Wienerin die Nachzahlung von fast 12.000 Euro an Kinderbetreuungsgeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erreicht. Der Vater des inzwischen sechsjährigen Kindes lebt und arbeitet in Italien. Die ÖGK hielt die italienische Sozialversicherung für zuständig, verlangte immer wieder neue Dokumente und Nachweise und verzögerte die Auszahlung, so die AK in einer Aussendung.

Streit um Kinderbetreuungsbeld

Hintergrund ist ein Streit darum, welches Land für die Erbringung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist, so Krisztina Juhasz, Sozialversicherungsexpertin der AK. Der Fall sei einzigartig: "Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits zwei Mal entschieden, dass die Krankenkasse in Österreich die Auszahlung nicht verweigern darf, und der Streit um die Zuständigkeit nicht am Rücken der Mutter und ihrer kleinen Tochter ausgetragen werden darf."

Knapp 12.000 Euro Nachzahlung für Wienerin

Die AK konnte für die Frau und ihre kleine Tochter - die inzwischen sechs Jahre alt ist - die Nachzahlung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von 11.812,89 Euro erkämpfen. Die ÖGK muss die Leistung nun (vorläufig) erbringen und sich im Hintergrund mit der italienischen Behörde über die Verrechnung einigen, so die Arbeiterkammer.

Mehr als 30 ähnliche Fälle

Bereits im Vorjahr hatte die Volksanwaltschaft anhand von mehr als 30 Fällen darauf aufmerksam gemacht, dass Familien in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes warten müssen. Kritisiert wurde dabei das Familienministerium, denn dieses ignoriere EU-Recht. Demnach ist zwar das Beschäftigungsland vorrangig für Familienleistungen zuständig. Wenn es dort für diese Familie aber keine dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld entsprechende Leistung gibt, ist wieder Österreich am Zug.

Volksanwaltschaft sieht Familienministerin Raab in der Pflicht

"Jetzt ist Susanne Raab als neue Familienministerin zuständig", so Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag in einer Aussendung: "Ich appelliere an sie, endlich umzudenken und die Regeln anzupassen. Es kann nicht sein, dass Familien jahrelang auf ihr Geld warten müssen und dadurch in existenzielle Krisen gestürzt werden."

Laut Volksanwaltschaft sollten die österreichischen Behörden von den Betroffenen nicht mehr verlangen, auch im Ausland Anträge auf verschiedene Familienleistungen zu stellen, Entscheidungen darüber abzuwarten und eventuell zu bekämpfen, bevor in Österreich weiter geprüft wird. Das Ministerium beharre darauf, dass die Betroffenen formelle ausländische Bescheide vorlegen, was oft schwierig bis gar nicht zu bewerkstelligen sei.

(APA/red)

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