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Kindergärtner soll Buben (8) missbraucht haben: Prozess in Wien

ein Kindergärtner stand in Wien vor Gericht
ein Kindergärtner stand in Wien vor Gericht ©APA (Sujet)
Weil er zwischen November 2008 und November 2010 einen minderjährigen Buben missbraucht haben soll, hatte sich am Mittwoch ein Wiener Kindergärtner (54) im Straflandesgericht zu verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe.

Für den angeklagten 54-jährigen Kindergärtner waren die Anschuldigungen des Buben, der zu Beginn der inkriminierten Handlungen acht Jahre alt war, nicht nachvollziehbar: “Vielleicht habe ich ihm zu viel Aufmerksamkeit gegeben. Da weiß man nicht, was im Kopf eines Jugendlichen vorgeht.” Er sei jedenfalls “absolut nicht schuldig”.

Kindergärtner freundete sich mit Buben an

Da er zunächst keine Wohnung fand, war der aus dem benachbarten Ausland stammende Kindergärtner in die WG einer alleinerziehenden Mutter gezogen. “Ich hab’ ihn von Anfang an gemocht. Er hat einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck gemacht”, erzählte die Frau nun dem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz).

In Bezug auf ihren Sohn “hatte ich das Gefühl, dass er ihn total gern mag”, gab sie weiter zu Protokoll. Daher habe sie ihren Mitbewohner immer wieder auf den Buben aufpassen lassen. Als der Kindergärtner eine eigene Bleibe fand, sei der Kontakt aufrecht geblieben, ihr Sohn habe diesen auch besucht.

Mutter von Missbrauch berichtet

Im Herbst des Vorjahrs vertraute der mittlerweile Zwölfjährige der Mutter zunächst per SMS an, der Mann habe sich regelmäßig an ihm vergangen. Er sei “nicht vergewaltigt” worden, habe “mitgespielt”, so die Diktion des Mittelschülers. “Ich hab’ ihm auf Anhieb geglaubt”, deponierte die Mutter vor Gericht.

Der Angeklagte und sein Verteidiger Roland Friis versuchten demgegenüber, den Senat von der Haltlosigkeit der Anklage zu überzeugen. Sei Mandant sei “normal heterosexuell” und habe sich dem Kind “niemals unsittlich genähert”, betonte Friis. Es gebe in diese Richtung “keinen Trieb, keine Begierde”.

Indizien für Schuldlosigkeit

Der Kindergärtner habe seit 1990 eine feste Freundin (mit der er seit geraumer Zeit eine Fernbeziehung führt, Anm.), mit der er ein funktionierendes Sexualleben führe: “Man ist nicht 20, 30 Jahre heterosexuell und ändert dann seine Sexualität auf kleine Buben.”

Im Übrigen sei der Angeklagte seit 29 Jahren in der Kinderbetreuung tätig, habe in Vorschulen, Kindergärten, Horten und auch als Schwimmlehrer gearbeitet. Niemals habe es Beschwerden von Kindern, Eltern oder Kollegen und Hinweise auf Übergriffe gegeben, stellte Friis fest.

Auch an seinem aktuellen Arbeitsplatz ist man dem Vernehmen nach von der Schuldlosigkeit des 54-Jährigen überzeugt. Er ist trotz des Strafverfahrens weiter dort beschäftigt, hat derzeit und zumindest bis zur Erledigung des Strafverfahrens als Sekretär aber keinen Kontakt zu Kindern. Die Vorgesetzte des Mannes wird beim nächsten Verhandlungstermin am 25. September vernommen. Dann wird auch die DVD mit der kontradiktorischen Einvernahme des Buben gesichtet.

(apa/red)

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