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Kinderbande zum Stehlen geschickt

Bild: Bilderbox
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Der 54-jährige Kopf der Kinderbande "Feho" wurde im Sinn der Anklage schuldig erkannt und zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Dabei ging das Gericht von mindestens 100 Fakten und einem Schaden unter 50.000 Euro aus. Mehr sei im Zweifel nicht mehr nachweisbar, so Richterin Claudia Ortner-Bandion in der Begründung. Die 53-jährige Lebensgefährtin des Mannes erhielt zwei Jahre unbedingt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig

Die mindestens zwölf, teilweise noch unmündigen Kinder – das Jüngste war acht Jahre alt – mussten laut Anklage täglich 1.000 Euro abliefern und waren daher von 9.00 Uhr an bis weit in die Nacht hinein vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

Nur einen freien Tag in der Woche soll ihnen „Feho“ – so der Spitzname des 54-jährigen Kopfs der kriminellen Organisation – gegönnt haben. Gemeinsam mit seiner um ein Jahr jüngeren Lebensgefährtin wird ihm nun Anstiftung zum schweren gewerbsmäßigen Diebstahl und Menschenhandel vorgeworfen: Die Kinder, vorwiegend Roma und teilweise mit „Feho“ blutsverwandt, waren teilweise zu zehnt in eher kleinen Wohnungen unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht worden. Zwischen April und Juli 2006 sollen sie 1.600 Taschendiebstähle begangen haben. Inkriminierter Schaden: 240.000 Euro.

Davon konnte „Feho“, der vor Gericht behauptete, mit dem Verkauf von Zehn-Euro-Shirts sein Einkommen zu erzielen, sehr gut leben. Er trug nur Markenanzüge – mit Vorliebe aus dem Haus Versace – und fuhr einen teuren Mercedes. Es fiel ihm auch nicht schwer, ein Porsche Carrera Cabrio zu kaufen, das er dann seinem Sohn schenkte.

Die Angeklagten bekannten sich bis zuletzt „nicht schuldig“. Der Staatsanwalt belaste sie zu Unrecht. Die Indizien sprachen jedoch gegen ihre Unschuldsbeteuerungen: Die Anklagebehörde verfügte nicht nur über umfangreiche Telefonüberwachungsprotokolle, sondern vor allem über einige Aussagen der Kinder, die inzwischen wieder in ihre Heimatländer in Südosteuropa zurückgekehrt sind.

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