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Kinder dritter Klasse in Österreich

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Das UNO-Flüchtlings-Werk schlägt Alarm: Die neuen Kindergeld-Regeln treffen hart. Speziell die Gruppe jener, die verfolgt werden, aber keinen Flüchtlingsstatus bekommen können.

In der Diskussion um die Probleme beim Kindergeld für Ausländerkinder hat das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR auf ein ähnliches Problem aufmerksam gemacht. Nach Angaben von UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer haben so genannte „subsidiär Schutzbedürftige“ seit der letzten Fremdenrechtsnovelle weder Anspruch auf Kindergeld, noch auf Familienbeihilfe. „Das sind Kinder dritter Klasse“, so Schönbauer im Gespräch mit der APA.

„Subsidiär Schutzbedürftige“ sind Personen, die keinen Flüchtlingsstatus bekommen, denen in ihrer Heimat aber trotzdem gewalttätige Übergriffe drohen. Laut UNHCR gab es im Jahr 2005 in Österreich 772 Schutzbedürftige. Über die Anzahl der betroffenen Kinder gibt es keine Statistiken.

Schönbauer hofft, dass in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP auch dieses Problem gelöst wird. Der UNHCR fordert die Gleichbehandlung von anerkannten Flüchtlingen und von „subsidiär Schutzbedürftigen“.

Ausdrücklich begrüßt wurde vom UNHCR die gestrige Klarstellung von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) in der Diskussion um die Probleme beim Kindergeld für Ausländerkinder. Rauch-Kallat hatte sich gegen jede Benachteiligung von ausländischen legal in Österreich lebenden Müttern ausgesprochen. „Wir erwarten, dass diese humanitäre Linie auch bei den Regierungsverhandlungen weiter geht“, so Schönbauer.

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