Seit 4. Juni müssen Erwachsene, die Minderjährige zum Betteln anstiften oder dabei haben, eine Geldbuße von bis zu 700 Euro zahlen oder mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einer Woche rechnen. Beim erstmaligen Verstoß würden zunächst geringere Beträge von 70 bis 100 Euro verlangt, erklärte Polizeisprecherin Karin Strycek. Auch hier gebe es bei Zahlungsunfähigkeit als Ersatz die Inhaftierung, bei mehrmaligen Aufgriffen steige das Strafausmaß.
Inwiefern die Zahl der bettelnden Kinder zurück gegangen sei, lasse sich nicht genau feststellen, so Strycek. Bei den polizeilichen Anhaltungen werden neben Vorfällen mit Minderjährigen auch straffällig gewordene erwachsene Bettler erfasst. Verboten ist ihr Verhalten grundsätzlich nicht, geahndet wird jedoch die Belästigung andere Personen sowie aufdringliches, aggressives Verhalten. Auch organisierte Bettel-Gruppen sind nicht erlaubt.
Um festzustellen, ob das Kinder-Bettelverbot im Wiener Landesicherheitsgesetz zu dem Rückgang geführt habe, müsse man vermutlich noch den Juli abwarten, so Strycek. Erst dann wisse man, ob die EM im Juni ebenfalls einen Einfluss hatte. Sowohl im Mai, als auch im Juni wurden die vorwiegend aus Rumänien stammenden Personen ausschließlich in der Innenstadt sowie in den Bezirken Mariahilf und Neubau aufgegriffen.