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Kind vom Lift getötet - Freisprüche

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2. Verhandlung um den schrecklichen Tod des kleinen Juan, der am 12. November 2002 in einem Aufzug in der Wickenburggasse in Wien-Josefstadt erdrückt wurde: elf Personen freigesprochen.

Nach Ansicht des Gerichts war das Verhalten der sieben Mitarbeiter der mit der Sanierung der veralteten Anlage betrauten Aufzugsfirma, eines als Subunternehmer eingesetzten Baumeisters, des mit dem Fall betrauten TÜV-Mitarbeiters, des zuständigen Beamten von der Baupolizei sowie der Hausverwalterin nicht kausal für das tragische Geschehen.

Der 15 Monate alte Juan war gestorben, nachdem ihn seine Mutter mit seinem um ein Jahr älteren Bruder zum Lift gebracht hatte und nochmal rasch in ihre Wohnung zurückgekehrt war, um das jüngste ihrer drei Kinder zu holen. Ausgerechnet in dem Moment, als sich Juan zwischen dem Fahrkorb und der Lifttür befand – vermutlich wollte er der Mutter folgen -, dürfte in einem anderen Stockwerk jemand auf den „Rufen“-Knopf gedrückt haben. Der Lift fuhr an und riss Juan mit. Er war sofort tot.

Laut Sachverständigengutachten entsprach der Aufzug nicht der Ö-Norm, die für den Abstand zwischen Fahrkorb- und Lifttür maximal zwölf Zentimeter vorgab. Im gegenständlichen Fall betrug dieser 14 Zentimeter. Juan wäre aber selbst dann eingeklemmt worden, wäre der Abstand um zwei Zentimeter geringer gewesen. Denn wie nachträglich rekonstruiert werden konnte, hatte sich sein Kopf in Schräglage befunden, als der Unfall passierte. Schlussfolgerung: Er wäre wohl auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten – Einhaltung der Ö-Norm – ums Leben gekommen.

Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, die mittlerweile in Aufzugsanlagen gang und gebe sind und die den Tod des Buben verhindern hätten können – etwa Lichtschranken oder mechanische Blockaden -, entsprachen damals noch nicht dem Stand der Technik. Der Verzicht auf diese war den Beschuldigten daher nicht vorwerfbar.

Im ersten Rechtsgang war noch ein bei der Aufzugsfirma beschäftigter Monteur im Sinn der Anklage schuldig erkannt und zu acht Monaten bedingt verurteilt worden. Der in der technischen Abteilung tätige Ingenieur hatte trotz Fehlens sowohl der Baubewilligung als auch der Fertigstellungsanzeige entschieden, den Lift wieder in Betrieb gehen zu lassen. In der vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) wegen Feststellungsmängeln angeordneten Prozessneudurchführung wurde nun auch er freigesprochen.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin legte dagegen Rechtsmittel ein. Endgültig vom Tisch ist damit nur das Verfahren gegen die Mutter, der die Anklagebehörde in einem separaten Verfahren die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht angekreidet hatte. Die Frau wurde schon vor längerem rechtskräftig freigesprochen, weil ihr keinerlei strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.

Wickenburggasse, 1080 Wien, Austria

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